Recht

Besetzung der Pflegekommission war rechtswidrig

Die 4. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts hat am
15. Mai entschieden, dass die Auswahlentscheidung zur
Besetzung der Pflegekommission rechtswidrig war.
Vorausgegangen war dem eine Klage der
Arbeitgeberverbände der AWO, des DRK und der Paritäten.

- Das Verwaltugnsgericht Berlin hat entschieden, dass die Besetzung der 3. Pflegekommission rechtswidrig war. Foto: RobertoM/AdobeStock

Diese hatten dagegen geklagt, dass das
Bundesarbeitsministerium im Juni 2016 bei der Berufung der
Mitglieder der dritten Kommission
den
Personalvorschlag der Kläger nicht berücksichtigt
hat.
Der Kommission gehörten aus der Arbeitgeberseite
jeweils ein Vertreter der kommunalen
Arbeitgeberverbände und des bpa Arbeitgeberverbandes
sowie der Caritas und der Diakonie an. Auf Seiten der
Arbeitnehmer gibt es zwei Vertreter der Gewerkschaft
Verdi sowie je einen der Caritas und Diakonie.

Die Kommission hatte sich im April 2017 bereits wieder
ausgelöst. Die Ergebnisse bleiben gültig. Doch das
Urteil muss bei der Besetzung der nächsten
Pflegemindestlohnkommission berücksichtigt werden.

Zum Jahresbeginn stieg der Pflegemindestlohn in
Westdeutschland und Berlin von 10,20 Euro auf 10,55
Euro; im Osten der Republik von 9,50 Euro auf 10,05
Euro. Bis zum Jahr 2020 steigt die Lohnuntergrenze für
Pflegekräfte dann in zwei weiteren Schritten auf 11,35
Euro im Westen sowie 10,85 Euro im Osten.