Mit 2,88 Millionen Begutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit verzeichnet der Dienst eine deutliche Zunahme im Vergleich zu den Vorjahren. Im Jahr 2027 waren es noch 1,8 Millionen Begutachtungen.
Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund, betonte auf dem 4. Kongress des Medizinischen Dienstes in Berlin die Notwendigkeit, die Begutachtungen zukunftsfest zu machen. „Unser Ziel ist es, die Versicherten auch bei steigenden Antragszahlen zeitnah und in hoher Qualität zu begutachten“, sagte Engler.
Die Verteilung der Pflegegrade im Jahr 2023 zeigt, dass 17,1 Prozent der begutachteten Versicherten Pflegegrad 1 erhielten, 30,9 Prozent Pflegegrad 2, 24,8 Prozent Pflegegrad 3, 12,6 Prozent Pflegegrad 4 und 5,3 Prozent Pflegegrad 5. 9,3 Prozent der Antragstellenden wurden als nicht pflegebedürftig eingestuft.
Telefonie- und Videobegutachtungen sollen verstärkt werden
Um die Effizienz der Begutachtungen zu erhöhen, plant der Medizinische Dienst den verstärkten Einsatz ortsungebundener Begutachtungsformate wie Telefon- und Videobegutachtungen. „Neben dem Hausbesuch, der vor allem bei Erstbegutachtungen eingesetzt wird, wollen wir diese neuen Formate breiter einsetzen“, erläuterte Engler.
Derzeit prüft der Medizinische Dienst in verschiedenen wissenschaftlichen Projekten, wie die Begutachtungsprozesse verbessert werden können. Ziel ist es, allen Versicherten auch langfristig gerecht zu werden. Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen könnten den Einsatz neuer Begutachtungsformate weiter erleichtern.
Gesetzgeber will Pflegekräfte einbinden
Engler unterstrich die Bedeutung der Pflegebegutachtungen für den Zugang zu Leistungen wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen. „Die Pflegebedürftigen müssen auf einen schnellen und bedarfsgerechten Leistungszugang vertrauen können“, sagte sie. Der Medizinische Dienst setze sich daher für eine kontinuierliche Verbesserung der Begutachtungsverfahren ein, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden.
Unterdessen plant der Gesetzgeber im Rahmen des Pflegekompetenzgesetzes, dass künftig auch Pflegefachkräfte in den Einrichtungen die Begutachtungen durchführen können. Dies wird vom Verband der privaten Krankenversicherung scharf kritisiert.
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