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Kabinett beschließt Digitalgesetz GeDIG für Gesundheitswesen

Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 den Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) beschlossen. Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) begrüßt das Vorhaben, mahnt aber eine konsequente Einbindung der Pflege an. Digitale Lösungen müssten Pflegeeinrichtungen entlasten, statt neue Bürokratie zu schaffen.

Digitalisierung
Das Gesetz soll die Nutzung digitaler Anwendungen im Gesundheitswesen ausbauen und Gesundheitsdaten stärker für Forschung, Innovation und Versorgung nutzbar machen. Foto: Adobe Stock/Thicha

Mit dem GeDIG sollen nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums die Nutzung digitaler Anwendungen im Gesundheitswesen ausgebaut und Gesundheitsdaten stärker für Forschung, Innovation und Versorgung nutzbar gemacht werden. Der Entwurf greift Punkte aus dem Koalitionsvertrag und der Digitalisierungsstrategie „Gemeinsam Digital 2026″ auf. Insgesamt soll das Vorhaben eine jährliche Entlastung von rund 445 Millionen Euro bringen.

VDAB pocht auf praxistaugliche Anwendungen

VDAB-Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling erklärt: „Wir begrüßen es, dass mit dem GeDIG die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter vorangetrieben wird. Entscheidend ist jedoch, dass die Pflege nicht nur mitgedacht, sondern konsequent eingebunden wird – von der elektronischen Patientenakte über digitale Verordnungen bis hin zur sicheren Kommunikation zwischen allen Leistungserbringern.“ Digitale Lösungen müssten Pflegeeinrichtungen spürbar entlasten und den Informationsaustausch verbessern, statt neue Bürokratie zu schaffen. Dafür brauche es praxistaugliche Anwendungen, eine verlässliche technische Infrastruktur und eine angemessene Finanzierung der Digitalisierung in der Langzeitpflege.

E-Rezept künftig auch für häusliche Krankenpflege

Für die Pflege besonders relevant: Das Gesetz schafft nach Angaben des Ministeriums die Voraussetzungen für die Ausweitung des E-Rezepts auf häusliche Krankenpflege und Heilmittel wie logopädische Leistungen. Auch die elektronische Überweisung soll schrittweise bis zum 1. September 2029 eingeführt werden. Die Kommunikation zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern soll konsequent digitalisiert werden; anstelle von Fax und Papier sollen sichere Dienste wie KIM und TI-M zum Einsatz kommen.

Mehr Stabilität in der Telematikinfrastruktur

Krankenkassen sollen die elektronische Patientenakte künftig kassenindividuell um zusätzliche Anwendungen ergänzen dürfen, etwa um eine Volltextsuche ab Anfang 2027 oder eine digitale Impfübersicht ab Mitte 2027. Die gematik soll zudem weitergehende Befugnisse bei der Zulassung von Anbietern und Betreibern bis hin zum Zulassungsentzug sowie bei der Gefahrenabwehr erhalten. Hintergrund sind laut Ministerium Betriebsprobleme in der Telematikinfrastruktur: 2025 traten dort im Durchschnitt 25 Störungen pro Monat auf.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken erklärt, mit dem GeDIG würden zugleich die Grundlagen für die technischen Elemente des geplanten Primärversorgungssystems gelegt, etwa für die Erst- und Bedarfseinschätzung, die elektronische Überweisung und die digitale Terminplattform.