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PKV-Verband kritisiert Begutachtung durch Pflegeeinrichtungen
Mit dem Pflegekompetenzgesetz sollen auch Pflegeeinrichtungen die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit durchführen können. Der PKV-Verband kritisiert dies.
In einem Kommentar weist Anne Kristina Vieweg, Geschäftsführerin Pflege des PKV-Verbandes, auf Risiken und Nebenwirkungen hin, die mit einer Begutachtung der Pflegebedürftigkeit durch Pflegefachkräfte aus Pflegeeinrichtungen verbunden sind.
So müsse die Unabhängigkeit der Pflegebegutachtung gewahrt bleiben, schreibt Vieweg in einem Gastbeitrag für den Tagesspiegel Background. Vieweg sieht in der Begutachtung durch Pflegefachkräfte auch eine zeitliche Belastung. Zudem müssten die Einrichtungen erst aufwändig neue Strukturen aufbauen.
Außerdem sieht sie das Gebot des wirtschaftlichen Umgangs mit den Beitragsgeldern der Versicherten verletzt. Sowohl die Pflegebedürftigen drängten „auf eine möglichst hohe Einstufung und damit höhere Versicherungsleistungen – als auch die Pflegedienste haben ein Eigeninteresse an möglichst hohen Leistungen“.
Um die Medizinischen Dienste zu entlasten, sollten stattdessen die Begutachtungsformate weiterentwickelt, bürokratische Hürden abgebaut und die Digitalisierung stärker genutzt werden, so die Geschäftsführerin Pflege des PKV-Verbandes.
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