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Bayern sichert Personalausstattung

In Bayern wird es weiterhin bessere Personalschlüssel geben als im Bundesvergleich. Es sei gelungen, eine Absenkung im Rahmen des GVWG zu verhindern, so die Freie Wohlfahrtspflege Bayern in einer Presseinformation.

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Foto: AdobeStock/Kzenon Bayern hat als erstes Bundesland die neue Personalausstattung in seine Personalverordnung integriert.

Ab dem 1. Juli soll in Einrichtungen der stationären Pflege bundesweit ein einheitlicher Personalschlüssel gelten. Dies sieht das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vor – eine Regelung, die für bayerische Einrichtung allerdings vielfach eine Absenkung der bisherigen Personalausstattung zur Folge gehabt hätte. Diese liegt bislang über den Bundesvorgaben. Es sei in intensiven Verhandlungen gelungen, diese Absenkung zu verhindern, so die Freie Wohlfahrtspflege Bayern laut Pressemitteilung.

„Es ist damit gelungen, eine Regelung zu vereinbaren, die weiterhin die bisherige Personalausstattung in bayerischen Einrichtungen ermöglicht“, sagt die Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege Bayern, Diakoniepräsidentin Sabine Weingärtner. Bayern sei damit das einzige Bundesland, in dem bisher eine derartige Neuregelung für die Personalbemessung in der vollstationären Pflege abgeschlossen werden konnte.