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Baden-Württemberg: Anhörung für Pflegekammer kann starten

In Nordrhein-Westfalen hat die Pflegekammer gerade ihre Arbeit aufgenommen, da wird in Baden-Württemberg ein neuer Anlauf für eine Pflegekammer genommen. Der Ministerrat hat am 20. Dezember grünes Licht für die Anhörung der Verbände zum geplanten Pflegekammergesetz gegeben. Pandemiebedingt war der Prozess 2020 auf Eis gelegt worden.

Der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha
Foto: Sozialministerium Baden-Württemberg Baden-Württembergs Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) findet, dass höchste Zeit wird, "dass die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen endlich über ihren eigenen Berufsstand mitentscheiden kann".

Nunmehr soll der Vorbereitungs- und Gründungsprozess wieder aufgenommen und mit dem neuen Entwurf eines eigenständigen Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg umgesetzt werden, heißt es in einer Mitteilung des Sozialministeriums Baden-Württembergs. Das entspricht auch dem Ziel der aktuellen Legislaturperiode.

Mit der Gründung einer Landespflegekammer werde das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Berufsstandes zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Gleichzeitig solle die Qualität der pflegerischen Leistungen im Land durch die selbstbestimmte Gestaltung der Fort- und Weiterbildung weiter verbessert werden.

„Es wird höchste Zeit, dass die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen endlich über ihren eigenen Berufsstand mitentscheiden kann und in den Beschlussgremien mit am Tisch sitzt – und nicht mehr nur Empfängerin von Regeln ist, die andere machen. Ich bin sicher: Die Pflegekammer macht den Unterschied“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha nach der Entscheidung des Kabinetts zum Start der Anhörung des Gesetzentwurfs in Stuttgart.

Wenn der Gesetzentwurf nächstes Frühjahr vom Landtag verabschiedet werden sollte, wird zunächst ein Gründungsausschuss seine Arbeit aufnehmen, heißt es weiter. Dieses vorbereitende Gremium soll aus 12 bis 15 vom Sozialministerium ernannten Mitgliedern bestehen. Eine wichtige Aufgabe des Gründungsausschusses ist die Registrierung der Pflichtmitglieder und die Vorbereitung der ersten Kammerwahl. Die eigentliche Pflegekammer soll dann laut auf dem vorliegenden Gesetzentwurf basierenden Zeitplan im Dezember 2024 die Arbeit aufnehmen.

Die Pflichtmitgliedschaft soll für Pflegefachkräfte gelten (durchgängig dreijährige Fachausbildung, aktuell 110.000 Pflegefachkräfte), die den Beruf auch ausüben und (also z. B. keine Rentnerinnen und Rentner) und in Baden-Württemberg arbeiten. Eine freiwillige Mitgliedschaft ist auch möglich, zum Beispiel für Auszubildende und Pflegehelferinnen und Pflegehelfer. Die Pflegekammer muss sich selbst finanzieren, das Sozialministerium geht von einem durchschnittlichen monatlichen Beitrag zwischen fünf bis neun Euro aus.