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Bayerns Pflegereform: Verbände begrüßen Ende der Doppelprüfungen
Der Wegfall der jährlichen Regelprüfungen durch die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen (FQA) in Bayern stößt bei Pflegeverbänden auf Zustimmung. Das bayerische Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der Pflegeaufsicht beschlossen; Regelprüfungen führt künftig allein der Medizinische Dienst durch. Pflegeverbände begrüßen die Entbürokratisierung, fordern aber Klarheit beim neuen Beratungsauftrag der FQA.
Grundlage der Reform ist nach Angaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention eine Änderung des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes. Bislang seien stationäre Pflegeeinrichtungen sowohl durch den Medizinischen Dienst (MD) als auch durch die FQA geprüft worden, wobei es häufig Überschneidungen gegeben habe. Gesundheitsministerin Judith Gerlach erklärte, mit den neu gestalteten Prüfstrukturen würden Pflegeeinrichtungen „im großen Umfang von überbordender Bürokratie“ entlastet.
bpa fordert Kulturwechsel bei der FQA-Beratung
Für Joachim Görtz, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle Bayern, ist die Neuregelung „als Beitrag zur Entbürokratisierung bei vertretbarem Bewohnerschutz einzuordnen“. Zugleich bleibe die FQA als Behörde zuständig, wenn die Eingriffsintensität dies bei anlassbezogenen Prüfungen verlange. Maßnahmen wie ein Aufnahmestopp, der Einsatz weiterer Nachtwachen oder eine Betriebsuntersagung könnten nicht durch den MD veranlasst werden. Hierfür brauche es weiterhin „das scharfe Schwert der Anordnung“.
Deutliche Erwartungen formuliert Görtz an den geplanten Beratungsauftrag der FQA. Bislang stehe bei fachlichen Anfragen der Einrichtungen – etwa zur Umsetzung der Personalbemessung, zur Einführung eines systematischen Ausfallmanagements oder bei konzeptionellen Fragen wie dem Hausgemeinschaftsmodell – „alleinig der Überwachungsgedanke im Vordergrund“. Abweichungen von heimrechtlichen Anforderungen würden sanktioniert, deren umfassende Einhaltung lobend hervorgehoben. Genau das müsse sich mit der Reform ändern: Die Beratung könne und solle dazu dienen, „die Einrichtung in ihrer Entwicklung zu unterstützen, sie weiterzubringen“. Was zunächst wie eine weitere bürokratische Anforderung klinge, könne sich „entpuppen als Begegnung auf Augenhöhe“. Einrichtungen sollten mit dem neuen Ansatz „selbstbewusst umgehen, aktiv auf die FQA zugehen und um ‚Beratung‘ nachfragen“. Der bpa werde die Neuausrichtung „konstruktiv begleiten – und sie kritisch hinterfragen, soweit erforderlich“.
Signal für Vertrauenskultur
Thomas Knieling, Geschäftsführer des VDAB, spricht von einem „richtigen Schritt und einem wichtigen Zeichen an die Pflegeunternehmen“. Mit dem Verzicht auf Regelprüfungen durch die Heimaufsicht entfielen bürokratischer Aufwand zur Vor- und Nachbereitung sowie die Gefahr sich widersprechender Prüfergebnisse. Es sei ein „klares Signal für mehr Vertrauenskultur zwischen Einrichtungen und Prüfinstanzen, an dem sich andere Bundesländer ein Beispiel nehmen sollten“.
Auch Alexander Schraml, Vorsitzender des Bundesverbandes der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB), begrüßt die Änderungen. Die Doppelprüfungen seien eine große Belastung für das Pflegepersonal, Qualitätseinbußen erwarte er nicht, da MD und FQA weitgehend das Gleiche geprüft hätten. Die hoheitlichen Befugnisse der Heimaufsicht dürften jedoch nur bei Sachverhalten genutzt werden, die Bewohnerinnen und Bewohner gefährdeten. Wichtig sei es nun, den künftigen Beratungsauftrag der FQA zu konkretisieren.
Steve Schrader
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