News
Bayern reformiert Pflegeaufsicht: Regelprüfungen der FQA entfallen
Das bayerische Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der Pflegeaufsicht beschlossen. Nach Angaben von Gesundheitsministerin Judith Gerlach führt künftig ausschließlich der Medizinische Dienst Regelprüfungen in stationären Pflegeeinrichtungen durch, die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen konzentrieren sich auf Beratung. Ziel sei der Abbau von Doppelstrukturen und weniger Verwaltungsaufwand.
Grundlage der Reform ist eine Änderung des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes. Bislang seien stationäre Pflegeeinrichtungen sowohl durch den Medizinischen Dienst (MD) als auch durch die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen (FQA) geprüft worden, wobei es laut Ministerium häufig Überschneidungen gegeben habe. Mit dem Wegfall der jährlichen Regelprüfung durch die FQA sollen die Einrichtungen unter anderem von Dokumentationen zur Vor- und Nachbereitung entlastet werden.
Klare Trennung von Prüfung und Beratung
Gerlach erklärte: „Mit unserer bayerischen Pflegereform gehen wir einen großen Schritt und entlasten mit neu gestalteten Prüfstrukturen Pflegeeinrichtungen im großen Umfang von überbordender Bürokratie.“ Konkret würden Doppelstrukturen abgebaut, der Verwaltungsaufwand reduziert und die Zusammenarbeit der beteiligten Prüfstellen verbessert.
Auffällige Einrichtungen sollen laut Ministerin weiterhin konsequent überprüft werden. Die FQA könne ihre Beratungsschwerpunkte künftig unabhängig von jährlichen Regelprüfungen setzen. „Zugleich wollen wir die Beratung stärken, damit Mängel möglichst frühzeitig erkannt und behoben werden können“, so Gerlach.
Zweite Stufe der Entbürokratisierung
Für die Heimaufsicht in Bayern erfolgt damit nach Angaben des Ministeriums die zweite Stufe der Entbürokratisierung. Zum 1. Januar 2025 sei bereits eine Flexibilisierung baulicher und personeller Mindestanforderungen im Rahmen der Ausführungsverordnung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz auf den Weg gebracht worden.
Auch für ambulant betreute Wohngemeinschaften sowie Einrichtungen und Wohnformen der Eingliederungshilfe seien strukturelle und inhaltliche Anpassungen vorgesehen, etwa bei Dokumentationspflichten und pflegerischen Anforderungen.
Digitaler Austausch der Prüfstellen
Ein weiterer Schwerpunkt der Gesetzesinitiative ist nach Angaben Gerlachs der digitale Informationsaustausch zwischen den Prüfstellen. Prüfergebnisse sollten künftig strukturierter und schneller ausgetauscht werden, wodurch Auffälligkeiten früher erkannt und Mehrfachabfragen bei den Einrichtungen vermieden würden.
Nach dem Kabinettsbeschluss führt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention nun die Verbandsanhörung durch. Anschließend soll das parlamentarische Verfahren eingeleitet werden.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren