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Pflegefachassistenz: Einrichtungen brauchen Planungssicherheit bei Vergütung

Die Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes (DGS) fordert in einem Positionspapier Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung. Besonders die Vergütung und der Rechtsstatus der Auszubildenden müssten klarer geregelt werden, um Planungssicherheit für Einrichtungen zu schaffen.

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Einrichtungen benötigen Planungssicherheit für die Ausbildungsvergütung der zukünftigen Fachassistenten. Foto: AdobeStock/

Die Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes (DGS) begrüßt laut ihrem Positionspapier grundsätzlich die geplante Aufwertung der Pflegeassistenzkräfte durch ein bundesweit einheitliches Berufsprofil. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Pflegefachassistenzkräfte künftig in allen pflegerischen Versorgungsbereichen tätig werden können und vermehrt Aufgaben übernehmen, die bisher Pflegefachkräften vorbehalten waren.

Kritik an unklarem Rechtsstatus der Auszubildenden

Die DGS bemängelt jedoch, dass der Gesetzentwurf den Rechtsstatus der Auszubildenden nicht eindeutig klärt. Obwohl die Gesamtverantwortung für die Ausbildung bei der Pflegeschule liegt, schließt der Träger der praktischen Ausbildung den Ausbildungsvertrag ab und zahlt die Ausbildungsvergütung. „Der Gesetzgeber sollte den Rechtsstatus der Auszubildenden klar regeln“, fordert die DGS in ihrem Papier.

Unrealistische Annahmen zur Vergütung

Besonders kritisch sieht die Dienstgeberseite die Annahmen des Gesetzgebers zur Ausbildungsvergütung. Der Gesetzentwurf geht davon aus, dass die Vergütung für Pflegefachassistenzkräfte etwa 16,5 Prozent unter der von Pflegefachkräften liegen sollte. „Diese gesetzgeberische Annahme verkennt die tarifpolitischen Realitäten in Deutschland vollkommen“, heißt es im Positionspapier.

Die DGS verweist auf bestehende Tarifwerke wie die AVR Caritas, in denen die Ausbildungsvergütungen für Pflegehelfer und Pflegeassistenten aktuell zwischen 1.339,91 Euro im ersten Ausbildungsjahr und 1.398,21 Euro im zweiten Ausbildungsjahr liegen. Diese Beträge sind nur etwa 5,5 Prozent niedriger als die Ausbildungsvergütungen für Pflegefachkräfte, die 1.415,69 Euro im ersten und 1.477,07 Euro im zweiten Ausbildungsjahr betragen. Die Dienstgeberseite fordert daher eine Regelung zur Refinanzierung der Ausbildungsvergütungen, die der Regelung in § 82c Abs. 1 SGB XI entspricht.

Finanzielle Folgen für Einrichtungen beachten

Die DGS weist zudem darauf hin, dass die höheren Qualifikationen der künftigen Pflegefachassistenzkräfte zu Forderungen nach überproportionalen Vergütungssteigerungen führen werden. Diese würden nicht nur tarifgebundene Einrichtungen betreffen, sondern sich auch auf die regional üblichen Entlohnungsniveaus und Pflegemindestlöhne auswirken.

„Der Gesetzgeber muss sich im Klaren sein, dass die neuen Qualifikationen für Assistenzkräfte erhebliche Auswirkungen auf die Refinanzierung der Einrichtungen des SGB XI haben werden“, mahnt die Dienstgeberseite und fordert entsprechende Refinanzierungszusagen von Gesetzgeber und Kostenträgern.