News
Ambulante Pflegedienste kritisieren neue Refinanzierungsregeln als Wettbewerbsnachteil
Private ambulante Pflegedienste aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis werfen der Bundesregierung vor, sie bei der Refinanzierung von Gehaltssteigerungen zu benachteiligen. In einem offenen Brief fordern sie eine gesetzliche Korrektur und warnen vor Folgen für Mitarbeitende und Patient:innen.
Private Pflegedienste sehen sich durch die neue gesetzliche Regelung benachteiligt. Wie aus dem Text des Arbeitskreises ambulanter Pflegedienste hervorgeht, können „tarifgebundene Leistungserbringer sowie Träger mit kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen“ für zwei Jahre zusätzliche Gehaltssteigerungen oberhalb der allgemeinen Veränderungsrate geltend machen. Für private, nicht tarifgebundene Dienste gilt dies jedoch nicht in gleicher Weise – selbst dann nicht, wenn sie ihre Mitarbeitenden tariforientiert bezahlen.
Kritik an politisch verursachter Wettbewerbsverzerrung
Der Arbeitskreis spricht von einer klaren Schieflage im System. „Eine Pflegekraft ist nicht weniger wert, nur weil ihr Arbeitgeber privat organisiert ist. Wer gute und tariforientierte Löhne verlangt, muss diese für alle Träger nach denselben Maßstäben refinanzieren“, erklären Thomas Voß, Andreas Neuber und Andreas Stammler stellvertretend. Tariforientiert zahlende Anbieter müssten steigende Personalkosten tragen, ohne vergleichbare Refinanzierungsmöglichkeiten zu erhalten. Dies stelle laut Arbeitskreis eine „sachlich nicht begründbare Ungleichbehandlung“ dar.
Forderung nach gesetzlicher Korrektur
In ihrem offenen Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz fordern die Pflegedienste eine schnelle Anpassung der Regelung. „Beschäftigte und Versorgung dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden“, heißt es. Zudem laden sie den Kanzler anlässlich seines Aufenthalts in Bensberg zu einem persönlichen Austausch mit Mitarbeitenden aus der Praxis ein. Auch die Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach soll den Brief erhalten. Von ihr erwarten die Initiator:innen Unterstützung für „gleiche Refinanzierungsbedingungen – unabhängig davon, ob ein Pflegedienst tarifgebunden ist oder sich freiwillig an Tarifentwicklungen orientiert“.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren