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Präventionsoffensive: BMG will Pflegebedürftigkeit im Alter hinauszögern

Das Bundesgesundheitsministerium hat am 16. Juli 2026 seine Präventionsoffensive gestartet und will Pflegebedürftigkeit im Alter verhindern oder hinauszögern. Aus der Pflegebranche kommt grundsätzliche Zustimmung, zugleich aber Kritik: Verbände vermissen im geplanten Pflegeneuordnungsgesetz konkrete Präventionsleistungen. Ohne verbindliche Regelungen bleibe Prävention „ein Prinzip Hoffnung“.

Oliver Blatt
GKV-Vorstandsvorsitzender Oliver Blatt: "Auch Bund, Länder und Kommunen müssen ihren Teil leisten." Foto: Georg J. Lopata

Die Präventionsoffensive wurde nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) mit einer Auftaktveranstaltung eröffnet. Sie knüpft an das 2015 in wesentlichen Teilen in Kraft getretene Präventionsgesetz an und soll dieses konsequent weiterentwickeln. Ziel sei ein Mentalitätswandel, der Gesundheit stärker fördere und Krankheit möglichst verhindere, bevor sie entstehe. Zu den fünf übergeordneten Zielen zählt laut Konzeptpapier des BMG ausdrücklich „gesund leben und älter werden – mehr gesunde Lebensjahre und Vermeidung von Pflegebedürftigkeit“.

Präventionsgesetz nur teilweise erfolgreich

Nach Einschätzung des BMG hat das Präventionsgesetz zwar positive Entwicklungen gebracht, sein Ziel jedoch nur teilweise erreicht. Die Aufwendungen der Krankenkassen für gesundheitsförderliche Lebenswelten hätten sich seit Einführung verfünffacht. Dennoch erkrankten jüngere Generationen heute früher an Adipositas oder Typ-2-Diabetes als ihre Eltern.

PNOG als Hebel gegen Pflegebedürftigkeit

Für den Bereich der Pflege stützt sich die Präventionsoffensive vor allem auf den Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Im Fokus steht laut BMG der Übergang von einer kurativ- zu einer präventions- und rehabilitationsorientierten pflegerischen Versorgung. Vorgesehen sind unter anderem eine neue Pflegebegleitung für Pflegebedürftige und Angehörige sowie ein regelmäßig abrufbarer „Check-up 60+“, der Funktionsverluste und Pflegebedürftigkeit frühzeitig verhindern oder abmildern soll. Auch Pflegeeinrichtungen sollen stärker eingebunden werden: Fördergelder sollen künftig auch für rehabilitativ ausgerichtete Pflegemaßnahmen eingesetzt werden können.

Branchenverbände sehen zu wenig Konkretes

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken kündigte an, in den kommenden Monaten mit weiteren Politikfeldern gemeinsame Handlungsfelder zu erörtern. GKV-Vorstandsvorsitzender Oliver Blatt verwies darauf, dass die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Prävention und Gesundheitsförderung im vergangenen Jahr auf 734 Millionen Euro gestiegen seien. Größere Stellschrauben lägen jedoch außerhalb des klassischen Gesundheitssystems: „Auch Bund, Länder und Kommunen müssen ihren Teil leisten, mit mehr Verbindlichkeit und vor allem finanziell.“

Aus der Pflegebranche kommt zwar grundsätzliche Zustimmung, zugleich aber deutliche Kritik am PNOG-Entwurf. „Prävention wirkt nicht allein durch Beratungs- und Untersuchungsangebote, sondern muss mit konkreten Leistungen zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit hinterlegt werden“, erklärt Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB). Der Gesetzentwurf enthalte hierzu jedoch „nur wenig Konkretes“. Der VDAB fordert klare Regelungen zu Präventionsleistungen und deren Finanzierung sowie eine stärkere Einbeziehung der Leistungserbringer. Andernfalls bleibe Prävention „am Ende vor allem eines: ein Prinzip Hoffnung“.