Recht
Springerpools und Arbeitsrecht: Was Pflegeheime beachten müssen
Springerpools in der Pflege sind derzeit in aller Munde. Im Webinar am 18. April 2024 um 11 Uhr erläutert Rechtsanwalt Peter Sausen, welche arbeitsrechtlichen Aspekte Pflegeheime beachten müssen, um Springerpools einzusetzen.
Springerpools sind ein denkbarer Teil des Ausfallmanagements und sollen dabei helfen, den Dienstplan stabil und zu halten und verlässlicher zu machen. Abgesehen davon, dass Mitarbeitende für Springerpools tatsächlich zur Verfügung stehen müssen und deren Refinanzierung noch diskutiert wird, sind teils enge arbeitsrechtliche Vorgaben zu beachten. Pflegeheime sollten dabei die unterschiedlichen Funktionsweisen und Voraussetzungen von verschiedenen Springerpoolmodellen kennen und das für die Einrichtung praxistaugliche Modell finden. Bei der Grundkonzeption sind nämlich die rechtlichen Weichen zu stellen, damit ein Springerpool nicht in einem mittelgroßen Desaster für die Einrichtung mündet.
Wenn der Springerpool richtig konzipiert und rechtssicher umgesetzt wird, kann er seine Zielsetzung erfüllen und zur Entspannung der tagtäglichen Dienstplanherausforderungen beitragen. Einrichtungen sollten allerdings nicht alleine auf Springerpools setzen, um die Verlässlichkeit des Dienstplans zu steigern, sondern diese als Baustein eines umfassenden Ausfallmanagements sehen und nutzen. Unser Experte und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Peter Sausen, beantwortet Ihre arbeitsrechtlichen Fragen im Altenheim-Webinar am 18. April 2024 um 11 Uhr. Hier erfahren Sie anhand von konkreten Praxisbeispielen, welche arbeitsrechtlichen Spielregeln beachtet werden müssen und wie Betriebsrat und MAV bei Springerpoolmodellen zu beteiligen sind.
Dieses Webinar hat bereits stattgefunden. Die Aufzeichnung finden Sie hier:
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