News
Niedersächsische Opposition fragt nach Sicherheit für Pflegeunternehmen
Die Landesregierung von Niedersachsen hat auf eine Dringliche Anfrage der CDU-Fraktion zur Lage der Pflege in Niedersachsen geantwortet.
Die niedersächsische Opposition hatte die Landesregierung nach ihren Plänen für eine bundesweite Standardisierung der Pflegegesetze, bereits ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Refinanzierung gestiegener Kosten in Niedersachsen und geplanten Schritten zur Eindämmung der steigenden Eigenanteile für Pflegebedürftige gefragt.
In seiner Antwort erwähnte Sozialministers Andreas Philippi (SPD) die verschiedenen Maßnahmen und Programme, die darauf abzielen, die aktuellen Herausforderungen in der Pflege in Niedersachsen anzugehen. Konkret erwähnte Philippi unter anderem die niedersächsische Fachkräftestrategie, die bisherigen Erfolge der Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen (KAP.Ni) und den 10-Punkte-Plan für eine neue KAP.Ni .
Kassen müssen Lohnsteigerungen refinanzieren
Auf die zweite Frage der CDU, welche Maßnahmen die Landesregierung bereits ergriffen habe, um die in Niedersachsen bestehenden Möglichkeiten zur Refinanzierung gestiegener Personal-, Sach- und Energiekosten zu verbessern, antwortete der Sozialminister, die Pflegekassen seien verpflichtet, die steigenden Lohnaufwendungen bei den Verhandlungen zu berücksichtigen und damit die Refinanzierung der Tarifbindung oder-orientierung zu gewährleisten. „Mir ist nicht bekannt, dass Lohnsteigerungen nicht refinanziert werden, wenn im Rahmen der Kalkulation diese Kosten entsprechend nachgewiesen wurden. Welche Kostenkalkulation in den Pflegsatzverhandlungen zugrunde gelegt wird, ist Verhandlungssache aller am Pflegesatzverfahren beteiligten Verhandlungspartnerinnen und Verhandlungspartner. Das Land Niedersachsen hat keine Weisungsbefugnis gegenüber den Pflegekassen“, so Philippi.
Einrichtungsindividuelle Auslastung besser berücksichtigen
Teilweise komme es in Pflegeheimen zu geringeren Auslastungsquoten, die u. a. auf den Fachkräftemangel zurückzuführen sind. Diese Situation habe die niedersächsische Pflegesatzkommission (PSK) zum Anlass genommen, Empfehlungen zu beschließen, um die einrichtungsindividuelle Auslastung besser berücksichtigen zu können. Eine kalkulatorische Berücksichtigung der Auslastung bis zu einer Untergrenze von 90 Prozent sei damit möglich.
Der niedersächsische Sozialminister machte abschließend deutlich, dass er eine grundlegende Reform der sozialen Pflegeversicherung zum Wohle der Pflegebedürftigen für unbedingt erforderlich halte.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren