Corona

32.000 Beschäftigte in Baden-Württemberg noch nicht geimpft

In den zwei Wochen seit Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen haben allein in Baden-Württemberg 5.622 Einrichtungen und Unternehmen den Gesundheitsämtern insgesamt 31.938 Personen gemeldet, die über keinen ausreichenden Impfschutz verfügten. Der zuständige Amtschef zog eine positive Bilanz nach Ablauf der Rückmeldefrist. Den gemeldeten Personen drohe kein sofortiges Tätigkeitsverbot – sie bekämen nun erst einmal Post vom zuständigen Gesundheitsamt.

England kippt Impfpflicht in der Pflege
Foto: AdobeStock_PhotoSG Die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gilt bundesweit seit dem 16. März 2022.

Seit dem 16. März dieses Jahres gilt für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und im medizinischen Bereich die vom Bund im Dezember 2021 beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht. Von diesem Tag an waren alle Kliniken, Heime und Einrichtungen, Praxen sowie ambulante Dienste gesetzlich dazu verpflichtet, all jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unverzüglich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden, die bislang nicht geimpft sind oder bei denen Zweifel an der Echtheit der vorgelegten Nachweise bestehen. 5.622 Einrichtungen und Unternehmen in Baden-Württemberg haben den zuständigen Gesundheitsämtern in den vergangenen zwei Wochen insgesamt 31.938 Personen (davon 6.364 Personen aus Pflegeheimen, 12.632 aus Krankenhäusern, 6.683 aus Medizinischen Einrichtungen, 2.054 aus Arztpraxen, 2.735 aus Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, 1.470 aus sonstige Einrichtungen) gemeldet, die entweder über keinen ausreichenden Impfschutz verfügen oder aber bei denen Zweifel an der Echtheit oder der inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hatte eigens zu diesem Zweck ein landesweit einheitliches digitales Meldeportal für die betroffenen Einrichtungen und Unternehmen eingerichtet, um diesen die Meldungen auf möglichst einfache und datensichere Weise zu ermöglich.

„Nach Ablauf der zweiwöchigen Rückmeldefrist können wir eine erste positive Bilanz ziehen“, teilte der Amtschef Pandemiebewältigung im Sozialministerium, Prof. Uwe Lahl, am 7. April in Stuttgart mit. „Abstrakt betrachtet sind rund 32.000 Menschen eine sehr große Zahl. Setzt man sie aber in Relation zu den rund 1,8 Millionen Menschen, die im Bereich Gesundheit insgesamt tätig sind, wird deutlich, dass sich der ganz überwiegende Teil der Beschäftigten seiner besonderen Verantwortung bewusst ist“, so Lahl weiter. Rund 56 Prozent der meldenden Einrichtungen und Unternehmen haben für ihre Mitteilungen an die Gesundheitsämter das digitale Meldeportal des Landes genutzt. „Das bestätigt unsere ersten positiven Rückmeldungen. Unser Meldeportal hat funktioniert und wurde von vielen betroffenen Einrichtungen und Unternehmen gut angenommen“, sagte der Amtschef Pandemiebewältigung. Die gemeldeten Personen werden nun in einem weiteren Schritt Post von den zuständigen Gesundheitsämtern erhalten. Darin werden sie zunächst dazu aufgefordert, entsprechende Nachweise zu übermitteln bzw. darzulegen, warum sie der geltenden Nachweispflicht bislang nicht nachgekommen sind. Ein sofortiges Tätigkeitsverbot für die betroffenen Personen folgt aus der Meldung zunächst nicht. „Unser Ziel ist es vielmehr, möglichst viele, noch unentschlossene Menschen in diesen besonders schutzbedürftigen Settings doch noch von der Impfung zu überzeugen. Denn gerade hier ist der Nutzen der Impfung – nicht nur für sich selbst, sondern auch für die von ihnen täglich betreuten vulnerablen Personen – besonders hoch“, so Lahl abschließend.