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Zahnärztliche Kooperationsverträge in der Altenpflege nutzen

Kooperationsverträge zwischen zahnärztlichen Praxen und Alten- und Pflegeheimen können die Mund- und Zahngesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner deutlich verbessern. Darauf hat Dr. Elmar Ludwig, Zahnarzt und stellvertretender Ausschussvorsitzender Alterszahnmedizin der Bundeszahnärztekammer, im Rahmen einer Veranstaltung zum Expertenstandard Mundgesundheit auf der Altenpflege 2021 hingewiesen.

Mundgesundheit, Foto_Hans_Wiedl
Foto: Hans Wiedl Im Rahmen von Kooperationsverträgen sind zahnärztliche Besuche auch direkt in Alten- und Pflegeheimen möglich.

Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz seien stationäre Pflegeeinrichtungen sogar zum Abschluss von Kooperationsverträgen verpflichtet, sagte Dr. Ludwig. Bisher hätten aber bei weitem noch nicht alle Alten- und Pflegeheime entsprechende vertragliche Vereinbarungen getroffen.

Schon mit dem Versorgungsstärkungsgesetz gibt es seit dem 1. Juli 2018 die Möglichkeit für alle Menschen mit zugeordnetem Pflegegrad, präventionsorientierte Leistungen, wie Mundgesundheitsstatus, einen individuellen Mundgesundheitsplan sowie die Mundgesundheitsaufklärung mit der Krankenkasse abzurechnen. Der Ort der Leistungserbringung spielt dabei keine Rolle.

Dr. Ludwig übernimmt in der mit ihm kooperierenden Einrichtung in Ulm regelmäßig auch Schulungen der Praxisanleitenden und Auszubildenden. Dabei lässt er es sich nicht nehmen, im Rahmen der Untersuchungen auch immer wieder den Bewohnerinnen und Bewohner selbst die Zähne zu putzen. Er sei immer wieder begeistert, welche Verbesserungen sich innerhalb kurzer Zeit erzielen lassen, so der Ulmer Zahnarzt.

Insgesamt habe sich laut Dr. Ludwig die Zahngesundheit zwischen 1997 und 2016 deutlich verbessert. So war 2016 nur noch jeder achte Mensch zwischen 65 bis 73 Jahren zahnlos. Zwanzig Jahre zuvor war es noch jeder Vierte.