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Weiterentwicklung in der Pflege: Hauswirtschaft miteinbeziehen

Mit dem aktuellen Zuschnitt der Pflegeversicherung können nicht die Leistungen erbracht werden, die Menschen mit einem Pflegebedarf und ihre Angehörigen haben. Denn hauswirtschaftliche Leistungen im ambulanten Bereich werden von der Pflegeversicherung nicht angemessen vergütet, meint der Deutsche Hauswirtschaftsrat und positioniert sich.

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Präsidentin Dorothea Simpfendörfer: "Der Hauswirtschaftsrat steht als Gesprächspartner zur Weiterentwicklung in der Pflege zur Verfügung." Foto: privat

"Wir haben die Nachrichten aus den Koalitionsverhandlungen mit großem Interesse verfolgt. Das Thema Pflege in den Mittelpunkt zu stellen, war ein wichtiger und richtiger Schritt. Verbesserungen in der pflegerischen Versorgung müssen vor allen Dingen die Bedarfe der Betroffenen in den Blick nehmen. Und dies sind pflegebedürftige Menschen mit ihren Angehörigen – und es sind die Mitarbeitenden", erklärt die Präsidentin des Deutschen Hauswirtschaftsrates, Dorothea Simpfendörfer, dazu.

Und weiter: Neben pflegerischen Leistungen werden hauswirtschaftliche Leistungen benötigt, um das Leben zu Hause zu unterstützen. Dazu besteht Korrekturbedarf in der Pflegeversicherung. Im ambulanten Bereich sei es wichtig, die Angebote zur Unterstützung im Alltag zu überarbeiten. Es stehen viele hauswirtschaftliche Dienstleistungsbetriebe bereit, um Menschen in ihren privaten Haushalten ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Doch mit den aktuellen Regelungen sind für diese Dienste viele Hürden aufgebaut, um Leistungen mit der Pflegeversicherung abrechnen zu können. Damit werden haushaltsnahe Dienstleistungen oftmals zu Selbstzahlerleistungen. Es müssen größere Anstrengungen unternommen werden, die Schwarzarbeit für haushaltsnahe Dienstleistungen einzudämmen. Gerade, wenn Haushaltshilfen privat beschäftigt werden, sind sie häufig nicht bei der Sozialversicherung angemeldet und haben somit keine Möglichkeit, einen eigenen Rentenanspruch aufzubauen.

Bei allen Überlegungen zur Verbesserung der Pflege in den stationären Einrichtungen ist es wichtig, alle Professionen zu bedenken, die dafür sorgen, dass Menschen in Pflegeheimen versorgt sind. Dies sind neben den Pflegenden die Mitarbeitenden in der Hauswirtschaft und in der Betreuung. Gerade im Bereich der Hauswirtschaft stecken Potenziale, die bislang viel zu wenig genutzt werden. In den neuen Konzepten der Haus- und Wohngemeinschaften werden die Mitarbeitenden in der Alltagsbegleitung als angelernte Kräfte eingesetzt und bezahlt. Ohne ihre Leistungen sind die neuen Konzepte unwirksam. Bei allen Überlegungen zur Fachkraftquote sind die Leistungen der Hauswirtschaft mit einzubeziehen, fordert der Hauswirtschaftsrat.

"In der Hauswirtschaft liegen erste Konzeptbausteine zur Weiterentwicklung vor, die wir in die aktuellen Überlegungen einbringen können. Wir stehen als Gesprächspartner zur Weiterentwicklung der Pflege in Deutschland bereit", schließt Simpfendörfer.