Recht

Wagniszuschlag: Was das BSG-Urteil für Pflegesatzverhandlungen bedeutet

Die Entscheidungsgründe des Bundessozialgerichts (BSG) zu Risikoausgleich und Gewinnchance machen die Pflegesatzverhandlungen künftig noch komplizierter. Beitragsstabilität, Gewicht der Heimbeirats­anhörung, externer Vergleich und Plausibilität werden genau unter die Lupe genommen. Was bedeutet dies für die Praxis?

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Mit Spannung erwartet, komplex und wenig greifbar ist die Urteilsbegründung des Bundessozialgerichts (BSG) zu Risikoausgleich und Gewinnchance, die seit Anfang Februar vorliegt. So werden die Pflegesatzverhandlungen künftig wohl noch deutlich komplizierter und bisherige Spielregeln auf den Kopf gestellt. "Die Urteilsgründe des BSG sind hochgradig streitbar", schreibt Rechtsanwalt Dr. Markus Plantholz in der März-Ausgabe von Altenheim. "Man kann den Einrichtungsträgern nicht einerseits Gewinnchancen im Bereich Unterkunft und Verpflegung verwehren, andererseits aber die plausibel dargelegten Gestehungskosten im Wege eines externen Vergleichs kürzen." Welche Auswirkungen das Urteil nun auf die Praxis haben wird, erläutern er und Rechtsanwalt Kai Tybussek in unserem Schwerpunktthema.

Außerdem im Heft: Der große Sonderteil zur ALTENPFLEGE 2020. Die Leitmesse der Altenpflege findet vom 24. – 26. März in Hannover statt. Ein Termin, den Sie nicht verpassen sollten. Was Sie dort erwartet, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Altenheim.

Tipps für die Pflegesatzverhandlungen erhalten Sie außerdem auf der Altenheim EXPO von Rechtsanwalt Kai Tybussek: Infos zum Programm & Anmeldung