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Vier von zehn Beschäftigten in der Wohlfahrtspflege erleben Anfeindungen
Eine bundesweite Studie im Auftrag des Deutschen Roten Kreuzes dokumentiert ein Bedrohungsproblem in der Wohlfahrtspflege. 43 Prozent der 6.596 Befragten berichten von Übergriffen. Auch Pflegekräfte sind betroffen – besonders Mitarbeitende mit Migrationsgeschichte und in ländlichen Regionen.
Die Studie „Anfeindungen und Bedrohungen im Wohlfahrtsbereich“ wurde 2026 von den Autor:innen Nele Fischer, Robert Jung, Vivienne Ohlenforst und Dennis Walkenhorst veröffentlicht und durch die Glücksspirale gefördert. Sie ist die bislang umfangreichste empirische Erhebung zu diesem Themenkomplex. Statt der erwarteten 200 bis 300 Teilnehmenden beteiligten sich 6.596 haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende, davon 3.720 aus dem DRK, 1.008 aus der AWO und 1.450 aus dem Paritätischen.
Für den Pflegebereich identifiziert die Untersuchung ein eigenständiges Konfliktmuster: Anfeindungen treten hier vor allem im Zusammenhang mit Diskriminierung gegenüber Mitarbeitenden mit Migrationsgeschichte auf. Berichtet werde laut Studie von „Ablehnung bestimmter Pflegekräfte durch Klient:innen oder Angehörige sowie von rassistischen oder herabwürdigenden Äußerungen“. Die qualitativen Interviewdaten weisen darauf hin, dass im Pflegebereich „in ländlichen Regionen eine erhöhte Anfeindungslage verzeichnet wird“.
Mehr als die Hälfte der Betroffenen nennt laut Studie Patient:innen und Klient:innen als Ausübende von Anfeindungen. Auch Angehörige und Außenstehende werden häufig genannt. Verbale Anfeindungen wie Beschimpfungen, Anschreien und Drohungen sind mit 36,8 Prozent die häufigste Form, gefolgt von körperlichen Übergriffen (16,2 Prozent), Vandalismus (12,4 Prozent), schriftlichen (12,2 Prozent) und digitalen Anfeindungen (8,5 Prozent). Charakteristisch sei die Wiederkehr: Es handele sich „nicht um einmalige Erlebnisse, sondern um wiederkehrende Situationen“.
Die quantitative Auswertung in der Kategorie „Pflege/Gesundheit“ zeigt einen besonders hohen Bedarf an Sicherheits- und Schutzmaßnahmen (47,7 Prozent), während die Nachfrage nach kollegialer Teamunterstützung (23,4 Prozent) und psychologischer Beratung (28,6 Prozent) im Vergleich zu anderen Handlungsfeldern unterdurchschnittlich ausfällt.
Die Häufigkeit der Anfeindungen unterscheidet sich zwischen städtischen und ländlichen Räumen kaum. Relevant sei laut Studie jedoch die „soziale Einbettung, Intensität und Alltagsnähe“. In ländlichen Regionen, in denen Arbeits- und Wohnort zusammenfallen, greifen Anfeindungen in den privaten Alltag über – beim Einkaufen, auf Dorffesten oder im Freundeskreis. Eine interviewte Person beschreibt diese Überlagerung als „Riesending“ für das eigene Sicherheitsempfinden. Für Pflegedienste, die im sozialen Nahraum agieren, ist dieser Befund besonders relevant.
Hauptamtliche Mitarbeitende berichten häufiger von Anfeindungen als Ehrenamtliche. Die Studie führt dies auf eine „erhöhte strukturelle Exposition“ zurück: Hauptamtliche seien kontinuierlich, institutionell eindeutig zuordenbar und in ihrer Rolle öffentlich sichtbarer. Direkte Beratungs- und Interventionskontexte würden zudem überwiegend von hauptamtlich ausgebildeten Fachkräften übernommen – ein Befund, der für Pflegedienstleitungen unmittelbar relevant ist.
Die Folgen reichen über die individuelle Belastung hinaus. Die Autor:innen verweisen auf Nachwuchsschwierigkeiten, insbesondere im ehrenamtlichen Bereich, sowie hohe Fluktuationsraten. Auf individueller Ebene berichten Befragte von emotionaler Erschöpfung, Verunsicherung, Angstzuständen und sozialem Rückzug bis hin zu Arbeitsplatzwechseln.
42,2 Prozent der Befragten nutzen vorhandene Unterstützungsstrukturen nur selten. Als Hürden werden Unklarheiten über Inhalt oder Ablauf (35,7 Prozent), zeitliche Barrieren (31,4 Prozent), mangelnde Verfügbarkeit und Angst vor Stigmatisierung genannt. Die Studie diagnostiziert eine „Passungslücke“ zwischen bestehenden Angeboten und tatsächlicher Erreichbarkeit in akuten Krisensituationen. Gewünscht werden vor allem Sicherheits- und Schutzmaßnahmen (45,3 Prozent), praxisnahe Schulungen (40,0 Prozent) und rechtliche Beratung (34,9 Prozent).
Die Autor:innen empfehlen Trägern unter anderem, Schutzkonzepte einrichtungsspezifisch zu konkretisieren, kurze Notfallleitfäden für typische Vorfallslagen zu entwickeln, klare interne Melde- und Entscheidungswege festzulegen und Informationen zu Unterstützungsangeboten verbindlich in Onboarding und Teamkommunikation zu integrieren. Supervision und krisenbezogene Kurzinterventionen sollten „nicht projektförmig, sondern als regulären Bestandteil organisationaler Fürsorge“ verankert werden. Auf gesellschaftlicher Ebene fordern sie eine konsequente strafrechtliche Verfolgung digitaler Hasskriminalität sowie Rechtssicherheit für gemeinnützige Träger bei öffentlichen Positionierungen gegen demokratiefeindliche Haltungen.
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