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Pflegeverband empört über AfD-Verdächtigungen gegen Heim-Beschäftigte
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) reagiert mit scharfer Kritik auf Äußerungen des AfD-Spitzenkandidaten in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, zur Briefwahl in Pflegeheimen. Siegmund hatte auf Instagram Zweifel an den Abläufen gesät, ohne dafür Belege vorzulegen. Der Verband spricht von einem verantwortungslosen Generalverdacht gegen eine ganze Berufsgruppe.
Wer öffentlich behaupte, bei der Briefwahl in Pflegeeinrichtungen werde „nicht immer alles dem Zufall überlassen“, obwohl er selbst einräume, dafür keine Belege zu haben, säe gezielt Misstrauen gegen die Menschen, die dort arbeiten, heißt es in der Stellungnahme des DBfK vom 17. August 2026. Das sei „verantwortungslos“. Der Berufsverband reagiert damit auf einen Instagram-Beitrag Siegmunds vom Vortag, in dem der sachsen-anhaltinische Spitzenkandidat die Integrität der Briefwahl in Pflegeeinrichtungen in Zweifel gezogen hatte.
Berufsstand unter Generalverdacht gestellt
Pflegefachpersonen stünden jeden Tag für die Würde, Selbstbestimmung und Rechte der ihnen anvertrauten Menschen ein, betont der Verband. Sie seien dem international anerkannten ICN-Ethikkodex für Pflegefachpersonen verpflichtet, der die Achtung der Menschenrechte, der Würde und der Wahlfreiheit jedes Menschen festschreibe – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder politischer Überzeugung.
Freie Wahlentscheidung ausdrücklich geschützt
Dazu gehöre nach Angaben des DBfK selbstverständlich auch, die freie politische Willensbildung und Wahlentscheidung pflegebedürftiger Menschen zu respektieren und zu schützen. Der Verband stellt damit klar: Der Schutz demokratischer Rechte gehört zum professionellen Selbstverständnis der Beschäftigten in der Langzeitpflege.
Scharfe Ansage an Spitzenkandidaten
Gerade ein Kandidat für das Amt des Ministerpräsidenten solle das Vertrauen in demokratische Wahlen schützen, statt mit unbelegten Andeutungen Misstrauen gegenüber Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen und gegenüber demokratischen Verfahren zu säen, erklärt der DBfK. Wer konkrete Hinweise auf Unregelmäßigkeiten habe, müsse sie den zuständigen Stellen vorlegen. Wer keine habe, dürfe die Beschäftigten eines ganzen Versorgungsbereichs nicht unter Verdacht stellen. (ck)
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