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Verhandlungen über Flächentarif in der Pflege derzeit ausgesetzt

Die Verhandlungen über einen Tarifvertrag für die Altenpflege sind infolge der Corona-Krise derzeit ausgesetzt. Das bestätigten die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage.

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Die Verhandlungen über einen Tarifvertrag für die Altenpflege sind infolge der Corona-Krise derzeit ausgesetzt. Foto: Jürgen Fälchle/AdobeStock

Ziel ist der Abschluss eines Tarifvertrags mit Mindestvergütungen für die gesamte Branche, um die Bezahlung für Pflegekräfte zu verbessern. Sylvia Bühler vom Verdi-Bundesvorstand sagte dem epd, "als Sofortmaßnahme fordern wir, allen Beschäftigten in der stationären Langzeitpflege und bei den ambulanten Diensten monatlich 500 Euro mehr zu zahlen, solange die Krise anhält". Das müsse auch für die Reinigungskräfte gelten, die ebenfalls besonders gefordert seien.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) müsse sagen, wie solche Zahlungen den Trägern der Einrichtungen erstattet würden, sofern diese keine Rücklagen hätten. Davon unabhängig halte man an dem Ziel fest, die Tarifverhandlungen zeitnah wieder aufzunehmen, um einen Abschluss zu erreichen, der auf die gesamte Altenpflege erstreckt werden könne.

Verdi und die BVAP hatten die Verhandlungen Ende 2019 aufgenommen, nachdem die Bundesregierung die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen hatte, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) einen Tarifabschluss auf die gesamte Branche erstrecken kann.

Die privaten Pflege-Anbieter lehnen einen Flächentarif ab. Sie verweisen auf die Ergebnisse der paritätisch besetzten Pflegekommission, die sich Ende Januar auf Mindestlöhne verständigt hatte. Danach steigt der allgemeine Mindestlohn in der Pflege Anfang Juli um 25 Cent auf 11,60 Euro im Westen Deutschlands und im Osten um 35 Cent auf 11,20 Euro. 2021 kommen Mindestlöhne für qualifizierte Pflegehelfer und Fachkräfte dazu, die bis 2022 in West und Ost angeglichen werden. Wenn es bis Mai zu keinem Tarifabschluss kommt, gelten die von der Kommission ausgehandelten Mindestentgelte.