Corona

Verband: Einrichtungsbezogene Impfpflicht der richtige Weg

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt die von der neuen Bundesregierung vorgesehene einrichtungsbezogene Impfpflicht. Auch wenn viele Details etwa zu Meldeverfahren und Kontrollen noch unklar seien, sei das der richtige Weg, sagte Geschäftsführerin Bernadette Klapper dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Pflegekräfte allein zur Impfung zu verpflichten, würde diese als Pandemietreiber stigmatisieren, ohne dass es eine Datenbasis dazu gibt“, sagte sie.

Bernadette Klapper, DBFK Bundesgeschäftsführerin
Foto: DBfK DBfK-Geschäftsführerin Bernadette Klapper.

Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht sei im Gegensatz zu einer Pflicht für nur eine Berufsgruppe zu begrüßen, weil verschiedene Beschäftigte in einem Heim engen Kontakt zu vulnerablen Menschen hätten und für einen wirksamen Schutz alle geimpft sein sollten. Die Impfkampagne müsse „massiv beschleunigt werden“, forderte die Geschäftsführerin: „Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass Pflegefachpersonen eigenständig impfen können.“

Zur Umsetzung der neuen Regeln sagte Klapper, dass der Immunitätsnachweis laut Gesetzentwurf bis zum 15. März 2022 der Leitung einer Einrichtung vorgelegt werden muss. Erfolge das nicht oder bestehe ein Zweifel an der Echtheit des Nachweises, müsse das dem Gesundheitsamt gemeldet werden. „In der Praxis kann das je nach Größe der Einrichtung eine Herausforderung sein, zumal auch die Booster-Impfungen jeweils wieder nachgewiesen werden müssen“, sagte Klapper.

Ob eine Weigerung, sich impfen zu lassen, zum Jobverlust führe, sei offen: „Momentan wissen wir nur, dass das zuständige Gesundheitsamt das Betreten der Einrichtung untersagen kann. Welche Verpflichtungen und Möglichkeiten die Einrichtungsleitungen haben, ist uns noch nicht bekannt.“ Klar sei aber auch: „Personen, die keinen Nachweis vorlegen können, dürfen nicht eingestellt werden. Inwiefern dies den bestehenden Personalmangel verschärft, kann man nicht einschätzen.“