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Verband: Befreiung wird ohne erkennbare Wirkung sein

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste
(bpa) zeigt sich wenig erleichtert über den Erlass des
Gesundheitsministeriums in NRW zur Förderung der
Kurzzeitpflege.

- Christof Beckmann, NRW-Landesvorsitzender des bpa.  Foto: Archiv

"Diese Maßnahme ist ein Pflästerchen für einen
Intensivpatienten", äußert sich Christoph Beckmann,
NRW-Landesvorsitzender des bpa. "Der gesetzlich
verordnete Platzabbau durch die nordrhein-westfälische
Pflegepolitik hat so schwere Folgen für die
Versorgungslandschaft, dass diese kleine Befreiung ohne
erkennbare Wirkung sein wird. Sie ist zudem in ihrer
konkreten Ausgestaltung nur für wenige Einrichtungen
umsetzbar. So kann Minister Laumann die Kurzzeitpflege
in NRW nicht sichern."

Vielmehr würden durch die Einzelzimmerquote landesweit
viele Pflegeheime gezwungen sein, ihre Kurzzeitplätze
abzubauen, so Beckmann. Damit würde die Wahlfreiheit
der Pflegebedürftigen eingeschränkt. Auch die
Angehörigen der pflegebedürftigen Menschen würden
belastet, wenn dieses notwendige Entlastungsangebot
verschwindet.