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Verbände zur Personalbemessung: Hürden schnell abbauen

Freigemeinnützige, kommunale und private Leistungserbringerverbände auf Bundesebene haben sich gemeinsam zum Verfahren zur Umsetzung der Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen (PeBeM) gemäß § 113c SGB XI positioniert. In einem Papier fordern sie: Erkenntnisse aus bisherigen Stellenprogrammen einzubeziehen sowie parallel bestehende Umsetzungshürden „schnell und wirkungsvoll abzubauen“.

Foto: Werner Krüper Vor Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens bedarf es einer Analyse der Gründe, warum schon in der Vergangenheit Stellen nicht besetzt werden konnten, fordern die Verbände.

In dem Positionspapier verweisen die Verbände rückblickend auf die schon in der letzten Legislaturperiode beabsichtige Schaffung zusätzlicher Fachkräfte- (13.000) und Hilfskräfte-Stellen (20.000), den sogenannten ,Spahn-Stellen‘, die aber bis dato nur zu etwa 25 % von den Pflegeeinrichtungen besetzt werden konnten. Vor diesem Hintergrund bedürfe es vor Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens einer Analyse der Gründe für die Tatsache, dass diese Stellen nicht besetzt werden können, so die Verbände. Offensichtlich gäbe es Einflussfaktoren abseits der gesicherten Refinanzierung, „die bei der Umsetzung quantitativer und qualitativer Personalverbesserungen, bzw. des neuen Personalbemessungsverfahrens auf Basis der Regelungen im § 113c SGB XI, eine zentrale Rolle spielen und deshalb auch bei der Entwicklung von Bundesempfehlungen und vor allem auch in weiteren politischen Entscheidungen berücksichtigt werden müssen“.

Es sei keinem gedient, „wenn das fachlich und gesetzlich mögliche oder gar geforderte Personal nicht flächendeckend rekrutierbar ist“, stellen die Verbände weiter fest. Die Erfahrungen mit den Förderprogrammen nach § 8 Abs. 6 SGB XI sowie § 84 Abs. 9 SGB XI hätten dies „sehr deutlich unter Beweis gestellt“. Komme es aber nicht zu einer „echten Personalmehrung, entstünde ein noch weiter verschärfter Kampf um Mitarbeiter zwischen den Pflegeeinrichtungen“. Zu befürchten sei, dass dieser Wettbewerb „vor allem auf Kosten der ambulanten und teilstationären Versorgung gehen wird“. Denn auch dort steige der Bedarf; auch ohne Einbeziehung in das neue Personalbemessungssystem.

Die Verbände stellen vor dem Hintergrund dieser Analyse fest: „Die Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens kann nicht losgelöst von den wesentlichen Einflussfaktoren betrachtet werden. Andernfalls droht die Machbarkeit des § 113c an Grenzen zu stoßen. Damit es zu einer Mehrpersonalisierung im Rahmen der Umsetzung des neuen Personalbemessungsverfahrens in der vollstationären Pflege kommen könne, müssten verschiedene strukturelle Voraussetzungen erfüllt sein, die die Verbände in ihren Positionspapier unter der Überschrift „notwendige flankierende politische Maßnahmen“ auflisten:

  • Ausbildungskapazitäten absichern und schaffen
  • Flexibler Umgang Pflegehilfskräfte auf QN 3-Niveau
  • Internationale Anwerbung stärken
  • Beschäftigtenpotential erschließen
  • Ordnungsrechtlicher Rahmen in den Ländern
  • Finanzierung nachhaltig absichern

Zu den aufgelisteten Voraussetzungen formulieren die Verbände im Positionspapier konkrete und zum Teil ausführliche Umsetzungs- und Veränderungsvorschläge und kommen am Ende zu dem Fazit: „Die erfolgreiche praktische Umsetzung des neuen Personalbemessungsverfahrens wird mehr erfordern, als die Vereinbarung einer Bundesempfehlung und die Anpassung der Rahmenverträge auf Landesebene. Nur mit einer parallelen Analyse der Umsetzungshindernisse in der Vergangenheit und der beschriebenen flankierender Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene besteht eine realistische Perspektive auch tatsächlich die Personalmenge in der Fläche spürbar zu erhöhen, ohne Verwerfungen innerhalb des Sektors stationär und zwischen den Sektoren stationär und ambulant zu riskieren.“ (dk)

Das Positionspapier finden Sie in Kürze hier online.

Mehr zum Thema lesen Sie in CAREkonkret, Ausgabe 30/31.