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Verbände sehen akademische Pflegeausbildung gefährdet
Im Pflegeberufegesetz ist erstmalig die akademische Ausbildung verankert. Doch diese sehen Fachverbände massiv zum Scheitern verurteilt, sollten die Studierenden nicht bald eine angemessene Vergütung erhalten.

Ein Erfolgsmodell sieht anders aus: Laut Bundesinstitut für berufliche Bildung (BIBB) hat sich eine zu vernachlässigende Anzahl von Studierenden in 2021 in primärqualifizierende Studiengänge eingeschrieben. Genaue Daten liegen derzeit den Landesministerien nicht vor. Doch laut einer aktuellen Umfrage der Bundesdekanekonferenz Pflegewissenschaft, an der sich 18 Mitgliedshochschulen beteiligt haben, liegt die Auslastung der Pflegestudiengänge demnach bei 52,6 %. Gleichzeitig brechen 19,9 % der Studierenden den Studiengang innerhalb der ersten Semester wieder ab. Die Auslastungsquote sinkt dadurch auf 42,1 %.
In einem gemeinsamen Schreiben listen der Deutsche Pflegerat mit der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft, der Bundesdekanekonferenz Pflegewissenschaft, dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz die erhebliche Belastung der Studierenden innerhalb des Studiums als Grund für die geringe Nachfrage und vor allem die hohe Abbruchquote auf: „Im Pflegeberufegesetz ist ein Praxisanteil von 2.300 Stunden festgelegt (dies entspricht in etwa 1,5 Jahren Vollzeittätigkeit), neben den erforderlichen 2.500 Stunden theoretischer Bildung. Im Gegensatz zur beruflichen Ausbildung erhalten Studierende keine Vergütung ihrer Aufwendungen. Gleichzeitig kommen auf die Hochschulen Herausforderungen bei der Besetzung notwendiger Professuren hinzu“, heißt es in dem Schreiben.
„Wir brauchen dringend eine angemessene Vergütung für Pflegestudierende, sonst steht die so wichtige Akademisierung der Pflege bald vor dem Aus“, mahnt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR). „Benötigt wird ein tragfähiges Finanzierungsmodell für Pflegestudierende. Die Vergütung muss in gleicher Höhe liegen wie sie Auszubildende zur Pflegefachperson und die Studierenden eines Hebammenstudiums erhalten.“
An die künftige Ampelkoalition richten die Verbände folgende Forderungen:
- Sicherung einer Vergütung der Studierenden
- Finanzierung der Praxisanleitung in den Praxiseinrichtungen
- Auflegen von Förderprogrammen zum Auf- und Ausbau primärqualifizierender Pflegestudiengänge.
- Auflegen von Förderprogrammen zur Gewinnung Hochschullehrender in den Pflegestudiengängen.
Vogler weiter: „Die durch die Politik im Bund und in den Ländern vorgenommene halbherzige Verfolgung des Wegs der akademischen Pflegequalifizierung muss ein Ende haben.“
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