Corona

VdPB: einrichtungsbezogene Impfpflicht aussetzen

Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) bezieht in einem aktuellen Positionspapier Stellung zur ab dem 15. März greifenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht – und fordert die Aussetzung der entsprechenden Regelungen im Infektionsschutzgesetz

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Foto: VdPB „Wir haben schon im November die einrichtungsbezogene Impfpflicht für ein falsches Signal gehalten, unter anderem weil sie überhaupt keinen Beitrag zur nachhaltigen Bewältigung der Covid-19-Pandemie leisten kann", sagt Georg Sigl-Lehner, Präsident der VdPB.

Bereits im November hat die VdPB sich gegen eine einrichtungs- oder berufsbezogene Impfpflicht ausgesprochen und stattdessen in einem Positionspapier eine allgemeine Impfpflicht als notwendige Maßnahme zur Bewältigung der Pandemie gefordert. Jetzt bezieht die VdPB mit einem erneuten Positionspapier auch explizit Stellung zu der inzwischen beschlossenen De-facto-Impfpflicht in Form des vom 15.03.2022 an verpflichtend zu erbringenden Immunitätsnachweis für Mitarbeitende in Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Pflege sowie der Behindertenhilfe. Die VdPB fordert die Aussetzung der entsprechenden Regelungen im Infektionsschutzgesetz.

„Wir haben schon im November die einrichtungsbezogene Impfpflicht für ein falsches Signal gehalten, unter anderem weil sie überhaupt keinen Beitrag zur nachhaltigen Bewältigung der Covid-19-Pandemie leisten kann. Die Rückmeldungen aus der Berufsgruppe haben uns in dieser Haltung bestätigt, denn auch bei der großen Mehrheit der Beschäftigten, die geimpft und meist auch schon geboostert ist, kommt diese Art der Impfpflicht nicht gut an, weil sie als Ausdruck eines grundsätzlichen Misstrauens verstanden wird“, erläutert Georg Sigl-Lehner, Präsident der VdPB, und ergänzt: „Gerade die Gesundheitsberufe zeigen doch seit vielen Jahren, dass sie über Expertise im Infektionsschutz verfügen – die strengen Hygieneregime in Kliniken und Pflegeeinrichtungen machen nicht erst seit Covid-19 vor, wie es geht. Sie sind maßgeblich daran beteiligt, dass sich aggressive Erreger wie beispielsweise MRSA oder Tuberkulose eben nicht unkontrolliert verbreiten.“ Daher halte man es auch nicht für verhältnismäßig, ausgerechnet jene mit einer Impfpflicht zu belegen, die ohnehin schon einen wesentlichen Beitrag leisten, der zudem durch den sehr hohen Aufwand der Tests im gesamten Einrichtungsumfeld um einen wichtigen Baustein ergänzt wird.

„Auch wenn wir davon absehen, was durch die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes auf die Gesundheitsämter an zusätzlicher Arbeit und bürokratischem Aufwand zukommt, ist fraglich, wie die Einrichtungen selbst den erneuten Mehraufwand durch die Nachweispflicht verkraften sollen. Zumal wir davon ausgehen, dass die Dynamik der Omikronwelle, an deren Anfang wir ja jetzt erst stehen, in die ohnehin dünne Personaldecke noch einmal weitere Löcher reißen wird“, befürchtet Sigl-Lehner. Die brisante Personalnot in den Gesundheitsberufen und speziell in der Pflege bliebe in dem gesamten Konzept des einrichtungsbezogenen Immunitätsnachweises vollkommen unberücksichtigt.