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VdK fordert schnelle und unbürokratische Lösungen
Das Entlastungsangebot ab Pflegegrad 1 können in Hessen nur wenige Betroffene in Anspruch nehmen. Ein Grund dafür sind laut VdK Hessen-Thüringen zu hohe bürokratische Hürden für Anbieter hauswirtschaftlicher Dienstleistungen. Der VdK fordert, dass die Umsetzung der Pflegeverordnung verbessert werden muss.

Landesvorsitzender Weimann: "Wenn wir die Probleme in der Pflege jetzt und in Zukunft in den Griff bekommen wollen, müssen wir alle vorhandenen Ressourcen nutzen und nutzbar machen." Foto: VdK Hessen-Thüringen
Rund 225.000 Menschen in Hessen sind auf Pflege angewiesen. 76 Prozent von ihnen leben zu Hause, etwa die Hälfte davon wird ausschließlich von Angehörigen versorgt. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II, das am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, wurde für Betroffene eine Reihe von unterstützenden Maßnahmen auf den Weg gebracht. Dazu zählt auch der sogenannte Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich ab Pflegegrad 1. Dieses Geld kann für hauswirtschaftliche Hilfe, für Betreuung oder klassische Pflege verwendet werden. Die Pflegeunterstützungsverordnung zur Umsetzung des Gesetzes in Hessen wurde erst nach mehr als einem Jahr im Mai 2018 erlassen. Allerdings ist es weiterhin nur wenigen Betroffenen möglich, Angebote zur Entlastung in Anspruch zu nehmen. Das liegt daran, dass beispielsweise Anbieter von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten zu hohe bürokratische Hürden nehmen müssen und deswegen nicht auf dem Markt präsent sind. So gibt es etwa in Frankfurt zurzeit nur fünf Anbieter, die im Sinne der Verordnung hierfür qualifiziert sind.
"Wir brauchen unbedingt schnelle und unbürokratische Lösungen, damit Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mehr Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags bekommen. Das gilt vor allem für hauswirtschaftliche Dienstleistungen, für die es eine Reihe von Anbietern gibt. Wenn wir die Probleme in der Pflege jetzt und in Zukunft in den Griff bekommen wollen, müssen wir alle vorhandenen Ressourcen nutzen und nutzbar machen", fordert der Landesvorsitzende des VdK Hessen-Thüringen, Paul Weimann. "Das Pflegestärkungsgesetz II, für das der VdK lange gekämpft hat, bringt deutliche Verbesserungen für die Betroffenen. Doch insbesondere in der Pflege wird es darauf ankommen, dass Gesetze nicht nur auf dem Papier Hilfe versprechen, sondern dass diese Hilfe auch tatsächlich dort ankommt, wo sie benötigt wird."
Der VdK fordert zudem eine deutliche Anhebung des Entlastungsbetrags. Auch die Befristung beim Ansparen dieses Geldes muss so lange ausgesetzt werden, bis es flächendeckend eine ausreichende Anzahl an entsprechenden Anbietern gibt.
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