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VDAB wirft Kassen Verwaltungswillkür vor

Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) kritisiert das Bewilligungs- bzw. Ablehnungsverhalten der Krankenkassen. Eine IGES-Studie hatte kürzlich gezeigt, dass sich dieses von Kasse zu Kasse zum Teil stark unterscheidet.

- Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer VDAB  Foto: Archiv 

Eine kürzlich veröffentlichte IGES-Studie (Berlin) zum Bewilligungs- bzw. Ablehnungsverhalten der Krankenkassen bei Leistungsanträgen (auch ärztlichen Verordnungen) zeigt, dass von Kassenart zu Kassenart erhebliche Unterschiede in der Ablehnungs- bzw. Bewilligungsquote bestehen.

Dazu Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des VDAB: "Das ist ein völlig unakzeptables Verhalten der Krankenkassen gegenüber ihren Versicherten und – in der Folge – gegenüber den betroffenen Leistungserbringern." Solche Unterschiede seien nur mit Verwaltungswillkür zu erklären, so Knieling. Denn die gesetzlichen Ansprüche der Versicherten seien von Kassenart zu Kassenart gleich. Es zeige sich wieder einmal, dass die Krankenkassen zu Körperschaften eigenen Rechts mutiert seien.

"Wenn rund ein Drittel der Versicherten, die eine Ablehnung der Leistungsübernahme erhalten haben, von ihrem Recht auf Widerspruch keine Kenntnis hatten, dann haben die Krankenkassen ihre Informationspflicht versäumt. Der VDAB fordert die Bundesregierung auf, in der kommenden Legislaturperiode unverzüglich die Vorstandshaftung bei ungesetzlichem Verhalten der Kassenverwaltungen nachdrücklich zu verschärfen.

Bereits der ehemalige Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann sowie seine Amtsnachfolgerin Ingrid Fischbach hatten die Kassen nach den Ergebnissen der IGES-Studie verwarnt.