Recht

Urteil: Heime erhalten Investitionskosten fürs gesamte Grundstück

Das Landessozialgericht NRW hat entschieden, dass die gesamte Grundstücksfläche, auf der ein Heim mit seinen Außenanlagen steht, bei der Berechnung der Investitionskosten berücksichtigt werden muss. Bisher wurde auf die unbebaute Fläche nur der hälftige Bodenrichtwert anerkannt. 

Richterhammer und Paragraphen-Zeichen
Foto: AdobeStock/Araham Mit einem aktuellen Urteil hat das Landessozialgericht NRW jetzt Klarheit bei der Berechnung der Investitionskosten für stationäre Pflegeeinrichtungen geschaffen.

Dagegen hatte eine private Pflegeeinrichtung mit Unterstützung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) geklagt. „Die Freiflächen sind wichtige Aufenthaltsbereiche und müssen selbstverständlich als Teil der Investitionen anerkannt werden.““, kommentiert der nordrhein-westfälische bpa-Landesvorsitzende Bernhard Rappenhöner. Es sei ein Unding, dass Pflegeeinrichtungen die ihnen zustehenden Investitionskosten erst vor Gericht durchsetzen müssten.

Das Landessozialgericht machte in seinem Urteil nun deutlich, dass die Berechnung unter Zugrundelegung des hälftigen Bodenrichtwertes bei den Verkehrs- und Freiflächen durch die Landschaftsverbände rechtswidrig und nicht von einer etwaigen Ermessensausübung des Beklagten gedeckt ist. Damit muss nun auf die bestehenden Verkehrsflächen zu 100 Prozent und die von der Einrichtung genutzten Freifläche bis zu 50 qm pro Heimplatz der volle Bodenrichtwert anerkannt werden. Außerdem muss ein landesweiter Erbbauzins von 5 Prozent zugrunde gelegt werden, wenn der jeweilige lokale Grundstücksmarktbericht keinen anderen Wert für Gewerbenutzflächen ausweist.

Rappenhöner fordert die Landesregierung auf, die Investitionskostenförderung für stationäre Pflegeeinrichtungen insgesamt zu überarbeiten. „Pflegeheimbetreiber, die ihre Immobilen angemietet haben, bleiben auf erheblichen und existenzgefährdenden Refinanzierungslücken sitzen, weil langfristig vereinbarte Mietzahlungen über die aktuellen Regelungen nicht mehr abgedeckt werden. Nordrhein-Westfalen kann es sich nicht leisten, Pflegeeinrichtungen zu gefährden, während aktuelle Untersuchungen wie der Barmer-Pflegereport noch mehr Pflegebedürftige als gedacht für die Zukunft voraussagen.“