Blog

Urlaub an einem Feiertag?

Immer wieder kommt in der Pflege die Frage auf, ob ein Mitarbeiter, der Urlaub beantragt, und in dieser Zeit ein Urlaubstag auf einen Feiertag fällt, auch für diesen Feiertag einen Urlaubstag opfern muss. Lesen Sie im Altenheim-Rechtsblog, was Arbeitsrechts-Expertin Romy Isabel Bierther hierzu meint.

- Romy Bierther, Rechtsanwältin

Das kommt ganz auf den Dienstplan an, so urteilte das Bundesarbeitsgericht, Urteil vom  15. Januar 2013, Az.: 9 AZR 430/11. Nach dem Arbeitsvertrag sind die meisten Arbeitgeber in der Pflege berechtigt, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter auch auf Sonntage und auf gesetzliche Feiertage festzulegen. Sofern der Mitarbeiter an einem Feiertag dienstplanmäßig eingeteilt ist und dieser Tag in seinen Erholungsurlaub fällt, so ist der Arbeitgeber berechtigt, diesen Tag als gewährten Urlaubstag abzurechnen.
Haben Sie dieses Problem auch immer wieder in Ihrer Einrichtung? Wie gehen Sie damit um?