Pflege und Politik
Unterschiedliche Reaktionen aufs Pflege-Tariftreue-Gesetz
Nach dem Scheitern eines bundesweiten Tarifvertrags in der Altenpflege will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) mit einem neuen Gesetz für eine bessere Bezahlung der Beschäftigten sorgen. Die Reaktionen darauf fallen unterschiedlich aus.

Mit einem „Pflege-Tariftreue-Gesetz“ sollen nur noch solche Unternehmen Geld aus der Pflegeversicherung erhalten, die ihren Beschäftigten Tariflöhne bezahlen. Auch die kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen werden demnach berücksichtigt. Diese Bedingungen sollen nach Willen von Heil ins Sozialgesetzbuch eingefügt werden.
Das ist im Prinzip der richtige Ansatz, der jedoch nur Sinn ergibt, wenn es gleichzeitig eine überzeugende Antwort darauf gibt, wer die damit verbundenen Mehrkosten zu bezahlen hat. Sagt die Evangelische Heimstiftung. Diese Antwort bleibe Heil schuldig. Die Einführung des Tariftreuegrundsatz und eines besseren Personalbemessungssystems müsse mit einer Umkehr der Finanzierungslogik verbunden sein: Die Pflegbedürftigen zahlen einen fixen Eigenanteil und die Pflegekasse übernimmt den Rest. „Ohne diesen Sockel-Spitze-Tausch kann es keine Pflegereform geben“, so EHS-Hauptgeschäftsführer Bernhard Schneider. Das habe auch Jens Spahn erkannt, der mit seinen Eckpunkten für eine Pflegereform einen gedeckelten Eigenanteil von 700 Euro auf max. 2 Jahre einführen wollte. Schneider: „Im vorliegenden Referentenentwurf ist er leider vom dieser Idee zugunsten eines relativen Deckels abgerück und damit weitegehend wirkungslos bleibt. Warum die SPD den vorliegenden Reformvorschlag des Koalitionspartners nicht aufgreift, sondern einen eigenen, viel zu kurz gedachten Tariftreuegrundsatz formuliert, bleibt schleierhaft.“
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt zwar höhere Gehälter in den Pflegeberufen, sieht in dem Vorstoß aber einige Schwächen. Unklar sei bislang auch noch, welcher Tarif in Heils Vorstoß die Grundlage bilden solle. „Wenn lediglich ortsübliche Tarife eingehalten werden müssen, haben wir wenig gewonnen. In vielen Regionen würden bessere Tarifverträge ausgehöhlt“, so DBfK-Präsidentin Christel Bienstein.
Die Diakonie Deutschland begrüßte Heils Vorstoß nun als wichtigen ersten Schritt. Präsident Ulrich Lilie sprach von einem konstruktiven Vorschlag, „bei dem die Diakonie Deutschland sehr gut mitgehen kann“. In dem Gesetz müsse aber auch festgelegt werden, dass die Pflegeversicherung nicht die niedrigsten Tarifverträge in der Branche als Basis für ihre Abrechnungen heranziehe. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass eventuell höhere Kosten der Pflegeversicherung nicht durch steigende Eigenanteile auf die Pflegebedürftigen oder auf die Kommunen abgewälzt würden.
Der Deutsche Caritasverband fordert die Bundesregierung auf, sich schnell auf Teilreformen in der Pflege zu einigen. Was in dieser Legislaturperiode nicht mehr gelinge, werde in der nächsten doppelt dringlich auf der Agenda stehen.
Der Deutsche Pflegerat sprach von einem „wahlkampfbedingtes Gezerre“, das es zu beenden gelte. „Es ist allzu offensichtlich, dass es um Wahlkampf und nicht um nachhaltige Lösungen geht“, betonte DPR-Präsident Franz Wagner. „Das hat wenig mit Wertschätzung zu tun. Denn die dringend notwendigen höheren Gehälter für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege kann es vernünftigerweise nur geben, wenn auch deren Finanzierung gesichert ist. Und diese ist nur dann sicher und nachhaltig, wenn geklärt ist, dass die Kosten für die höheren Gehälter nicht die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zu tragen haben. Deren finanzielle Eigenanteile müssen begrenzt werden.
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