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Überarbeitung der PTVs
Überarbeitung der PTVs

Nach der Veröffentlichung des Evaluationsberichts hatten die Verhandlungen über eine Novellierung der PTVen begonnen. Das Gutachten zum Bericht hat noch einmal verdeutlicht, dass bei den jetzigen Kriterien die Dokumentationsqualität im Vordergrund steht und derzeit unklar ist, wie Lebens- und Ergebnisqualität valide gemessen werden soll. Die Gerichte haben erkannt, dass die PTVen nicht die eigentliche Vorstellung des Gesetzgebers erfüllen können. Von einigen Ausnahmen, v.a. dem SG Münster, abgesehen, tolerieren die Gerichte dies vorübergehend, fordern aber eine Anpassung, wenn neue Erkenntnisse vorliegen. Voraussichtlich wird bis Juni eine gesetzliche Zuständigkeit der Schiedsstelle Qualität geschaffen werden, um bei Nichteinigung den Inhalt der PTVen festzusetzen.
Mir stellt sich die Frage, wie dann künftig Veröffentlichungen erfolgen sollen, wenn es zu einer Veränderung der PTVs kommt. Aus meiner Sicht ist kaum vorstellbar, wie eine parallele Veröffentlichung der Prüfergebnisse von nach bisheriger PTVs geprüften und nach novellierter PTVs bewerteten Einrichtungen das Grundrecht der freien Berufsausübung wahren soll. Denn dieses umfasst auch die Gleichheit im Wettbewerb. Gleich, wie umfassend und in welcher Weise eine Veränderung der PTVs erfolgt: Der Verbraucher wird die Ergebnisse nicht mehr vergleichen können, wie es das Gesetz fordert.
Folglich käme wohl nur in Frage, alle Daten zu löschen und die Daten der auf der Basis einer neuen PTV geprüften Einrichtungen erst zu veröffentlichen, wenn alle Einrichtungen einmal nach neuer Systematik geprüft wurden. Wie ist Ihre Meinung dazu?
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