Recht
Tochter von Heimbewohnerin erhebt Verfassungsbeschwerde
Weil eine Frau nicht jederzeit Zutritt zu dem Zimmer
ihrer Mutter in einem Pflegeheim bekommen hat, hat sie
Verfassungsbeschwerde erhoben.

"Die Verfassungsrichter haben jetzt die Chance, das
Selbstbestimmungsrecht von Pflegebedürftigen zu stärken
und Rechtssicherheit zu schaffen", äußert sich Dr.
Manfred Stegger, Vorsitzender der
Bundesinteressenvertretung für alte und
pflegebetroffene Menschen (BIVA). Die BIVA unterstütze
das Vorhaben ihres Mitglieds.
Der Klägerin wurde verwehrt, während pflegerischer
Maßnahmen bei ihrer Mutter anwesend zu sein, bwohl sie
als rechtliche Betreuerin ihrer Mutter das Hausrecht in
deren Sinne ausübt. Ihren Betreuerpflichten, über
medizinische Angelegenheiten mit zu entscheiden, konnte
die Tochter dadurch nicht vollständig nachgehen, meldet
die BIVA. Da alle bisherigen Klärungsversuche
gescheitert sind, muss jetzt das
Bundesverfassungsgericht urteilen.
Bewohner von Pflegeheimen dürfen darüber bestimmen, wer
in ihr persönliches Zimmer kommen darf. Anders etwa als
bei einem kurzzeitigen Krankenhausaufenthalt, hätten
sie dort ihren Lebensmittelpunkt und somit auch ein
Hausrecht, so die BIVA.
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