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TI-Finanzierungsverhandlungen sind gescheitert

Die Leistungserbringerverbände und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen konnten sich nicht auf monatliche Pauschalen einigen.

Die Parteien konnten sich während der Verhandlungen nicht auf einen Kompromiss einigen. Foto: Adobe Stock/ Day Of Victory Stu

Eine Einigung in den Verhandlungen zur Telematikinfrastruktur (TI)-Finanzierung zwischen den Leistungserbringerverbänden (LE) und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) ist gescheitert. Das schreibt der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) in einer aktuellen Pressemitteilung.

Grund ist demnach, dass die Kostenträger nicht willens waren, den Pflegeeinrichtungen angemessene monatliche Pauschalen zu zahlen.

Die Konsequenz der gescheiterten Verhandlungen zwischen GKV-SV und den LE-Verbänden, zu denen auch der bad zählt, sei, dass die bereits an die TI angeschlossenen Einrichtungen nun bis mindestens Ende Juni 2024 keine Zahlungen erhalten würden und damit weiterhin in Vorkasse treten müssten.

Nötig geworden waren die TI-Finanzierungsverhandlungen laut Presseinformation wegen der zum 01.07.2023 durch den Gesetzgeber erfolgten Umwandlung des bisherigen Finanzierungssystems. Bis dahin hätten Pflegeeinrichtungen ihre Aufwendungen für den Hard- und Softwareeinsatz der TI bis zu einem Höchstsatz erstattet bekommen können. Diese Möglichkeit sei zugunsten der Einführung einer monatlichen Pauschale geändert worden, deren Höhe zwischen dem GKV-SV und den LE-Verbänden ausgehandelt werden sollte. Seit Mitte 2023 sei um eine Vereinbarung gerungen worden. Nach dem Scheitern der Verhandlungen sei sie vorerst nicht möglich.

Für Wolfgang Voßkamp, Syndikusrechtsanwalt und Digitalisierungsbeauftragter des bad, ist dieses Scheitern ein weiterer Beweis für eine schlecht umgesetzte Digitalisierung im Gesundheits- und Pflegebereich: „Die fehlende Refinanzierung der durch die Nutzung der TI anfallenden Kosten für die Pflegeeinrichtungen ist nicht hinnehmbar. Die schon an die TI angeschlossenen Einrichtungen werden praktisch für die Anschaffung bestraft. Einrichtungen, die die Telematik noch nicht nutzen, kann bei der augenblicklichen Finanzierungslage eine Anschaffung kaum empfohlen werden. Zuverlässigkeit der Politik bei der Umsetzung der Digitalisierung fehlt seit Jahren. Das führt zu Vertrauensverlusten. Ohne Vertrauen wird nicht investiert und damit nicht digitalisiert.“

Durch das Misslingen der TI-Finanzierungsverhandlungen sei nun das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gefordert. Das vom Bundestag verabschiedete Digitalisierungsgesetz sehe vor, dass bei einem Scheitern der Verhandlungen das Ministerium die TI-Finanzierung festlegen kann. „In Absprache mit den anderen LE-Verbänden wird sich der bad e. V. deshalb mit einem Schreiben an das BMG wenden. Wir werden das Ministerium auffordern, eine an den Bedarfen der Pflege ausgerichtete Finanzierung zu beschließen“, so Voßkamp.

Passend dazu: Pflegeeinrichtungen schöpfen die Fördergelder für Digitalisierung nicht aus. Laut Verbändebündnis, weil die Hürden für den Abruf der Fördergelder zu hoch sind.