Recht

Thüringens Amtsgerichte genehmigen 1000 Fälle im Jahr

Die Amtsgerichte in Thüringen genehmigen nach Angaben
des Justizministeriums jährlich in etwa 1000 Fällen
Vorkehrungen, die die Bewegungsfreiheit von
hilfsbedürftigen Erwachsenen einschränken. Dabei geht
es hauptsächlich um Bettgitter oder Haltegurte an
Rollstühlen.

- Alternativen zu FEM: Heime bieten etwa Kraft- und Balancetraining für hilfsbedürftigen Menschen an. Foto: Krüper

Solche freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Erwachsenen
müssen in der Regel gerichtlich genehmigt werden.
Betroffen sind etwa Pflegebedürftige in Altenheimen,
die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln
können und deshalb einen offiziellen Betreuer zur Seite
haben.

Hauptgrund für solche Einschränkungen ist nach
Beobachtungen von Pflegeexperten die Angst der Heime
vor Sturzverletzungen bei Bewohnern. Auch die Sorge,
dass Demenzkranke weglaufen könnten, spielt eine Rolle.
"Die Standards zur Sturzprophylaxe haben zum Beispiel
Bettgittern Vorschub geleistet", sagte Nadine
Lopuszanski, Landesvorstandsmitglied im Dachverband bpa
der privaten Pflegeanbieter.

Heimbetreiber fürchteten, von den Krankenkassen zur
Zahlung verpflichtet zu werden, sollten Bewohner wegen
Sturzverletzungen behandelt werden müssen. Das sorge
für Verunsicherung beim Personal. Zunehmend suchten die
Heime aber nach Alternativen. Sie böten etwa Kraft- und
Balancetraining für die hilfsbedürftigen Menschen an
oder stellten Niedrigbetten auf, die die
Verletzungsgefahr bei Stürzen aus dem Bett
verringerten.