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Tempo 30 vor Altenheimen

Unfälle vor dem Seniorenheim oder der Kita sollen in
Sachsen-Anhalt künftig noch mehr als bisher vermieden
werden. Helfen sollen zusätzliche
Geschwindigkeitsbegrenzungen. Die neue Regelung ist bei
den Kommunen sehr beliebt.

- Viele Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt wollen vor sozialen Einrichtungen, wie Altenheimen, mehr Tempo-30-Zonen einrichten. Foto: AdobeStock/ animaflora

Viele Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt wollen vor
sozialen Einrichtungen mehr Tempo-30-Zonen einrichten.
Nach Angaben des Landesverwaltungsamtes stellten sie
bisher 123 entsprechende Anträge. Davon wurden 30
genehmigt, 93 Anträge sind in Bearbeitung, wie
Präsident Thomas Pleye in Halle sagte. Mitte November
hatte die Behörde mit 61 Anträgen erst halb so viele
auf dem Tisch.

Hintergrund der Antragsflut sind neue Regelungen.
Sie ermöglichen es Kommunen, die Tempobegrenzung vor
Kindertagesstätten, Schulen und Horten, Alten- und
Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäusern für mehr
Sicherheit vorbeugend zu beantragen.

Für einen Antrag auf Tempo 30 sei der Nachweis einer
Häufung von Unfällen in diesem Bereich nicht mehr
erforderlich, so Pleye. Zudem könnten auch Bürger eine
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde
vor sozialen Einrichtungen beantragen. Gleichwohl werde
unverändert jeder Einzelfall geprüft. Dabei geht es um
die Frage, ob das Tempolimit tatsächlich einen
deutlichen Sicherheitsgewinn zur Folge hat oder ob es
nicht vielmehr zu einer ungewollten Verlagerung des
Verkehrs führt – etwa durch Wohngebiete.