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Tarifverträge für Diakonie zulässig

Die Diakonie Hessen hat ihr Arbeitsrecht auch für
kirchengemäße Tarifverträge geöffnet. Das wurde jetzt
auf der Mitgliederversammlung in Hanau beschlossen.

- Die Diakonie Hessen will sich für "kirchengemäße" Tarifverträge öffnen.   Foto: fovito / fotolia

Knapp 200 Vertreter der Diakonie Hessen haben auf der
Mitgliederversammlung am 15. November in Hanau
beschlossen, dass zukünftig neben dem
Kommissionsmodell, dem sogenannten "Dritten Weg", auch
kirchengemäße Tarifverträge zulässig sind. Interesse an
diesem Modell haben mehrere Träger der Altenpflege. Für
sie soll nun ein Branchentarifvertrag entwickelt
werden. "Die Mitgliederversammlung hat eine für die
Diakonie Hessen wichtige Entscheidung getroffen", sagt
Vorstand Dr. Harald Clausen. "Zusätzlich zur bewährten
Arbeitsrechtssetzung über den Weg der
Arbeitsrechtlichen Kommissionen ist nun auch die Tür
für kirchengemäße Tarifverträge geöffnet.
"Kirchengemäßheit" der Tarifverträge bedeutet, dass
Streik und Aussperrung, die immer zu Lasten der uns
anvertrauten hilfebedürftigen Menschen gehen,
ausgeschlossen sind und eine Schlichtung verbindlich
ist."

Mit der Satzungsänderung kommen die Mitglieder der
Diakonie Hessen dem Wunsch vieler
Mitarbeitervertretungen und der Gewerkschaften nach
einer Öffnung für Tarifverträge nach. Nun müssten
weitere Gespräche zeigen, wie ernst es den
Mitarbeitervertretungen und Gewerkschaften mit der
Umsetzung ist. "Für den weit größeren Teil der
Mitglieder der Diakonie Hessen ist es jetzt wichtig,
eine einheitliche Arbeitsrechtliche Kommission auf dem
Gebiet der Diakonie Hessen zu etablieren. Ihre
wichtigste Aufgabe wird es sein, die bisher getrennten
Dienstvertragsrechte von Hessen und Nassau und
Kurhessen-Waldeck zu vereinheitlichen", so Dr. Clausen.