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Tariftreue: Fristverschiebung um ein halbes Jahr?
Bei der Tariftreueregelung für Pflegeeinrichtungen könnte es erneut zu einer Fristverschiebung kommen. Nach Informationen der Redaktion Häusliche Pflege (Verlagshauses Vincentz Network) ist dazu für Freitag, 18. März 2022, eine Anhörung der Pflegeverbände im Bundesgesundheitsministerium angesetzt worden.

Dem Vernehmen nach soll es dabei um eine Verschiebung sowohl der Meldefrist (30. April) als auch des Umsetzungstermins (1. September) gehen. Angestrebt wird offenbar ein Aufschub von einem halben Jahr.
Hinzu kommt der Wunsch zahlreicher Unternehmen, dass die Richtlinien auch qualitativ nachgebessert werden. Dabei soll es unter anderem darum gehen, dass für die Leitungskräfte in der Pflege eine eigene Qualifikations- und Beschäftigtengruppe gebildet wird. Außerdem soll klargestellt werden, dass, wenn sich eine Einrichtung an einen Tarifvertrag anlehnt, auch die dementsprechende Bezahlung der Gehälter für das sonstige Personal nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden kann. Bei „sonstigem Personal“ geht es unter anderem um die Bereiche Leitung und Verwaltung, Wirtschaftsdienst (Küche, Wäscherei und Reinigung) sowie technischer Dienst.
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