News
Studie: 15 Prozent Unterversorgung durch Einrichtungsimpfpflicht
Die Alice Salomon Hochschule (ASH) Berlin hat rund 1.800 Gesundheitseinrichtungen und -dienste zu Impfquoten und Folgen des Betretungsverbotes befragt. Das Ergebnis liegt nun vor. Demnach sei mit einem Versorgungsdefizit von 15,3 Prozent über alle Versorgungsformen hinweg zum Stichtag 16. März auszugehen – wenn das Betretungsverbot für ungeimpfte Beschäftigte konsequent umgesetzt würde.

Prof. Dr. Johannes Gräske, Professor für Pflegewissenschaften und Leiter des Studiengangs Pflege, und Theresa A. Forbrig, M.Sc., führten vom 23. Januar 2022 bis zum 15. Februar 2022 eine bundesweite Online-Befragung durch, um bisher fehlende systematische Informationen zu erheben.
In den gut 1.800 an der Befragung teilnehmenden Einrichtungen und Diensten arbeiten knapp 130.000 Pflegende. Die Studienergebnisse zeigen, dass diese Pflegende in hohem Maße bereits geimpft sind. Die Impfquote liegt mit über 82% über der der Allgemeinbevölkerung. Zwar gehen die befragten Leitungskräfte davon aus, dass die Impfquote noch weiter steigen wird, allerdings wird sie den Schätzungen zufolge unter 90% bleiben. Dies hat bei konsequenter Umsetzung des Betretungsverbotes direkte Auswirkungen auf die Versorgungskapazität.
Versorgungsdefizit von durchschnittlich 15,3 Prozent erwartet
Auf Basis vorliegender Daten wird zum Stichtag 16.3.2022 ein Versorgungsdefizit von durchschnittlich 15,3 % erwartet. Bezogen auf die einzelnen Versorgungsformen bedeutet dies, dass in der ambulanten Pflege rund 200.000 Menschen (-19,9%), in Krankenhäusern rund 2.5 Millionen (-13,1 %) und in der stationären Langzeitpflege rund 50.000 (-5,9%) Menschen pflegerisch nicht versorgt werden können.
Empfehlungen an die Politik zur Vermeidung der Unterversorgung
Prof. Dr. Johannes Gräske und Theresa A. Forbrig schlussfolgern: Aus den Ergebnissen der Umfrage ergeben sich folgende Empfehlungen für die Politik, wie eine Unterversorgung im Bereich der Pflege vermieden werden kann.
- Ernstnehmen von Sorgen der Einrichtungen / Dienste
- Kommunikation bezüglich der Einhaltung des §20a IfSG
- Aufklärung über Notwendigkeit von Impfungen gegen das Corona-Virus in den Einrichtungen / Diensten vor Ort zielgruppenspezifisch anbieten
- Bereitstellung alternativer Impfstoffe (bspw. Novavax®)
- Entwicklung von Notfallplänen, falls die Versorgung nicht mehr sichergestellt werden kann
- Berücksichtigung der zusätzlichen Arbeitsbelastung durch geringere Personalausstattung
Die Studienergebnisse sind auf der Website der ASH Berlin abrufbar.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren