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Start der neuen Qualitätsprüfung in der Tagespflege verschoben

Die Qualitätsdarstellungsvereinbarung für Tagespflegen tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Da die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien für Tagespflegen daran gekoppelt sind, gelten die diese auch ab dem 1. Januar 2022.

Qualitätsprüfung
Foto: Adobe Stock/Vasily Merkushev Bis die Qualitätsdarstellungsvereinbarung für Tagespflegen in Kraft tritt, werden Qualitätsprüfungen in der Tagespflege auf der Grundlage der „alten“ QPR Teil 2 stationäre Pflege durchgeführt.

Der Qualitätsausschuss Pflege hat Mitte April die Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die Tagespflege (QDV TP) beschlossen. Die Entscheidungen sind nach § 113b Abs. 9 SGB XI nun dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorzulegen. Es kann die Entscheidungen innerhalb von zwei Monaten beanstanden. „Da zur Umsetzung der neuen Grundlagen ein gewisser Vorlauf zur Vorbereitung erforderlich ist, wurde in der QDV TP der 1. Januar 2022 als Termin des Inkrafttretens festgelegt“, sagt Jürgen Brüggemann, Leiter Team Pflege beim Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS), auf Nachfrage der Redaktion TP.

Bereits im Oktober 2020 hatte das BMG die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien teilstationär genehmigt. Da die QPR TP an die QVD TP gekoppelt ist, tritt auch diese zum 1. Januar 2022 in Kraft.

„Bis dahin werden Qualitätsprüfungen in der Tagespflege auf der Grundlage der ‚alten‘ QPR Teil 2 stationäre Pflege durchgeführt“, so Brüggemann. Kriterien, die nicht zutreffen, würden auch nicht geprüft. Die Veröffentlichung von Prüfergebnissen erfolge dann erst für Qualitätsprüfungen in der Tagespflege, die ab dem 1. Januar 2022 auf der Grundlage der neuen QPR TP und der QDV TP durchgeführt würden.

Sobald die QVD TP genehmigt wurde, wird sie auf den Internetseiten des Qualitätsausschusses Pflege und des MDS eingestellt.

Die neue QPR TP finden Sie im Downloadbereich von TP.