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Stambulantes Projekt Wyhl bald gesetzlich verankert?

Im vorliegenden Arbeitsentwurf einer Pflegereform sollen zum ersten Mal gemeinschaftliche Wohnformen, wie sie in Wyhl getestet werden, berücksicht werden. Das Konzept der BeneVit-Gruppe vernetzt am Standort Wyhl (Baden-Württemberg) stationäre und ambulante Versorgung. Bislang lief es als Modellprojekt, das könnte nun anders werden.

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Foto: BeneVit Kaspar Pfister ist der Inhaber der BeneVit Gruppe

Wie der Bundestagsabgeordnete Peter Weiß in einer Pressemitteilung mitteilte, soll laut dem vorliegenden Arbeitsentwurf einer Pflegereform zum ersten Mal gemeinschaftliche Wohnformen berücksichtigt werden, wie sie in Wyhl getestet werden.

Das berichtete die Badische Zeitung. Demnach war Weiß Mitglied der Projektarbeitsgruppe, die das Wyhler Pflegemodell erarbeitet hat, und hatte auch dafür geworben, das Konzept “stambulant” auch gesetzlich zu verankern. Wenn der jetzt vorliegende Arbeitsentwurf für eine Pflegereform Gesetz werde, dann könnten auch Projekte an anderen Orten in gleicher Weise realisiert werden.

Kaspar Pfister ist der Inhaber der BeneVit Gruppe und quasi Erfinder des stambulanten Konzeptes. Auf Nachfrage von Altenheim äußert er sich zum Arbeitspapier kritisch. “Die Ankündigung im Eckpunktepapier hat große Erwartungen geweckt, bei Pflegebedürftigen, Angehörigen, Mitarbeiter, Träger usw. Davon ist wenig übrig geblieben. “Dazu zählt der Unternehmer die längst überfällige Auflösung der Versäulung, die Deckelung der Eigenanteile stationär von Beginn an, multiprofessionelle Teams in der Personaldefinition, Nutzung aller Personalressourcen und mehr Verantwortung und Gestaltungspielräume für Träger.

“Stambulant – oder jetzt gemeinschaftliches Wohnen – für mich die einzige wirkliche Innovation in diesem Papier. Das muss man nicht neu erfinden und doch tut man so. Die nach wie vor vorhandene Ungleichbehandlung der unterschiedlichen Leistungsbereiche ambulant/teilstationär/stationär, die schon so lange fehlende Kostenübernahme der Behandlungspflege im stationären Bereich nicht enthalten.” Das ganze Arbeitspapier strotze vor Bürokratie und die Vereinfachung, die so dringend notwendig wäre, fehle.

Dennoch würde Pfister, vor die Wahl gestellt, dieses Papier zu befürworten oder vielleicht weitere zwei Jahre warten zu müssen, sich für die jetzt vorgeschlagenen Regelungen entscheiden, “in der Hoffnung, dass es ein Einstieg ist, der dann in der nächsten Periode weiter entwickelt, verbessert und das eine oder andere auch korrigiert wird”.

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