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Städtetag fordert Klarheit bei einrichtungsbezogener Impfpflicht

Der Präsident des Deutschen Städtetages, Markus Lewe, hat mehr Klarheit bei der beschlossenen Impfpflicht für Beschäftigte von Krankenhäusern und Pflegeheimen gefordert, damit diese Wirkung entfalten können. Auch die in der Ruhrgebietskonferenz-Pflege sich engagierenden Träger wiesen in einem digitalen Impfpflichtgipfel am 27. Januar darauf hin, dass die Zeit zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in der Pflege dränge und fordern: Viele Fragen müssten nun sehr zeitnah geklärt werden.

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Foto: Paul-Philipp Braun Markus Lewe, Präsident des Deutschen Städtetages, fordert mehr Klarheit bei der beschlossenen Impfpflicht für Beschäftigte von Krankenhäusern und Pflegeheimen.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht werde nur Wirkung entfalten, „wenn Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Behörden klar erkennen können, in welchen Fällen Ungeimpfte ihre Tätigkeit nach dem 15. März nicht mehr ausüben dürfen und welche Ausnahmen es gibt“, sagte der CDU-Politiker der „Rheinischen Post“ in der Ausgabe vom 29. Januar. Hier stocherten im Moment alle im Nebel. „Zudem müssen die Verfahren deutlich vereinfacht werden, damit die Gesundheitsämter sie überhaupt durchführen können.“

Das von Bundestag und Bundesrat im Dezember beschlossene Gesetz legt fest, dass Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März 2022 Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen – oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn Nachweise nicht vorgelegt werden. Diese können dann die Beschäftigung in der Einrichtung untersagen. Unter Kommunen, Betreibern und den Ländern gibt es Bedenken wegen der Umsetzbarkeit.

Lewe kritisierte: „So, wie es ist, wird das Gesetz ins Leere laufen.“ Denn die Gesundheitsämter bekämen nun „Abertausende Fälle wegen nicht nachgewiesener Impfungen gemeldet, denen sie einzeln nachgehen sollen“. Dieses Verfahren sei sehr aufwändig, die ohnehin am Limit arbeitenden Gesundheitsämter würden zeitnah kaum Entscheidungen über Tätigkeitsverbote aussprechen können. „Wir schlagen stattdessen vor, die Pflicht zur Impfung im Gesetz konsequent mit einem Tätigkeits- und Betretungsverbot zu versehen“, sagte Lewe. Zudem gebe es viele offene Fragen: „Wir wissen zum Beispiel nicht, für wen genau die Impfpflicht gilt. Wir fordern Bund und Länder auf, umgehend Rechtsklarheit zu schaffen. Angesichts der knappen Zeit wird immer deutlicher, dass auch Übergangsfristen notwendig sein werden.“

Dass die Zeit zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in der Pflege dränge, stellten auch alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf dem digitalen Impfpflichtgipfel der Ruhrgebietskonferenz-Pflege am 27. Januar einhellig fest. Auf der Veranstaltung berichtete Peter Renzel, Geschäftsbereichsvorstand für Soziales, Wohnen und Gesundheit der Stadt Essen, dass aus seiner Sicht die Arbeitgeber das Betretungs- und Tätigkeitsverbot für ihre Beschäftigen aussprechen müssen und nicht die Gesundheitsämter. Damit beschrieb er den Stand der Diskussion im Städtetag, wo er dem Fachausschuss Soziales, Jugend und Familie vorsteht. Die Verwaltungen hätten dafür auf absehbare Zeit auch gar nicht die personellen Ressourcen. Demnach müssten die Träger sowohl den Status der Beschäftigten ermitteln als auch die Sanktionen aussprechen und umsetzen. Es stellte sich im Verlauf der Veranstaltung heraus, dass keine der zahlreichen offenen Fragen aus den Reihen der Arbeitgeber bislang geklärt sind, fasst die Ruhrgebiteskonferenz-Pflege in einer Pressemitteilung zusammen. „Uns geht es in erster Linie darum, dass es einen einheitlichen Vollzug und nachvollziehbare Regelungen gibt“, formulierte Thomas Eisenreich von Home Instead und einer der Sprecher der Ruhrgebietskonferenz-Pflege die Erwartungen an die Entscheider in den Ministerien und Kommunen.