News
Debatte um Einbeziehung von Vermögen in Pflegefinanzierung
Die Pflegeversicherung steckt in chronischen Finanznöten – allerdings tun das auch viele Pflegebedürftige wegen steigender Eigenanteile in Pflegeheimen. Sollten Rücklagen und Immobilien stärker herangezogen werden? Die Debatte leidet bisher allerdings an unpräzisen Formulierungen und einer Vermischung verschiedener Leistungssysteme.
Zur finanziellen Stabilisierung der Pflege wird auch über eine weitergehende Einbeziehung eigenen Vermögens diskutiert. „Wer fordert, selbstgenutztes Wohneigentum oder private Rücklagen künftig stärker zur Finanzierung von Pflege heranzuziehen, muss den Menschen ehrlich sagen, was das konkret bedeutet“, sagte SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Für viele Familien sei das Eigenheim „keine Luxusreserve“. Die Menschen erwarteten Sicherheit, wenn sie im Alter auf Pflege angewiesen sind – nicht die Sorge, ihre Lebensleistung zu verlieren.
Kein „Erbenschutzprogramm“
Unions-Fraktionsvize Albert Stegemann (CDU) hatte sich zuvor für mehr Eigenverantwortung ausgesprochen. „Ein Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit kann es nicht geben: Wer Vermögen besitzt, muss zunächst eigenes Vermögen einsetzen, auch das Eigenheim, bevor die Gemeinschaft zahlt“, sagte er „Bild“. Wer mit einer Pflegezusatzversicherung oder Wohneigentum vorsorge, übernehme Verantwortung für den Pflegefall.
Unpräzise Äußerungen
Allerdings ist ein angemessenes Hausgrundstück derzeit in der Regel geschützt, wenn der Ehepartner oder bestimmte Angehörige (z.B. minderjährige Kinder oder Kinder mit Behinderung) darin wohnen. Der Vorstoß suggeriert, dass sich das zukünftig ändern könnte. Ob Stegemann darauf abzielt, bleibt unklar. Klar ist hingegen, dass ein vermietetes oder leerstehendes Haus bereits jetzt berücksichtigt wird, wenn Hilfe zur Pflege beantragt werden muss.
Auch die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, kritisierte die unpräzise Formulierung und sagte den Funke-Zeitungen, bei den Äußerungen Stegemanns sei unklar, ob er sich auf die Leistungen aus der Pflegeversicherung oder auf die Hilfe zur Pflege beziehe, wenn das eigene Geld für eine Unterbringung im Heim nicht reicht – in beiden Fällen sei es abzulehnen. „Bei der Hilfe zur Pflege muss heute schon alles andere aufgebraucht werden, bevor das Amt einspringt“, sagte Bentele.
Wann kommt das Reformkonzept?
Wenn Heimkosten zum Problem werden, gelten bereits verschiedene Regeln. Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung, das Einkommen, die Rente und das Vermögen nicht aus, haben Pflegebedürftige Anspruch auf Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe), wie das Bundesgesundheitsministerium erläutert. Dabei gebe es unter anderem einen Freibetrag bei Barvermögen von 10.000 Euro.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat ein Reformkonzept für die Pflegeversicherung angekündigt – wann sie es vorlegt, ist vorerst offen. Finanznöte in der Pflege sind inzwischen chronisch geworden, auch nach der jüngsten Beitragsanhebung um 0,2 Punkte Anfang 2025. Vielen Pflegebedürftigen machen zudem immer weiter steigende Eigenanteile zu schaffen. Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung, anders als die gesetzliche Krankenversicherung, nur einen Teil der Leistungen trägt.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren