Recht
Staatsrechtler gegen Verfassungsänderung
Der Berliner Staatsrechtler Christian Pestalozza hat
sich gegen eine Grundgesetzänderung zur Einführung
einer allgemeinen Dienstpflicht ausgesprochen. Eine
solche Pflicht nur für junge Frauen und Männer
"verstieße in krasser Weise gegen die Gleichheit
aller", sagte der Professor für Staatsrecht an der
Freien Universität Berlin.

Dieser Verstoß müsste, wie bei der Wehrpflicht, durch
eine verfassungsrechtliche Ermächtigung abgesegnet
werden: "Zu einer solchen Verfassungsänderung könnte
ich nicht raten, auch wenn sich die erforderlichen
Mehrheiten dafür finden sollten", sagte er dem
Evangelischen Pressedienst (epd).
Die Erwachsenen sollten sich auch davor hüten, eine
allgemeine Dienstpflicht der jungen Generation
pädagogisch zu begründen. "Wer von ihnen hat – außer zu
Zeiten der Wehrpflicht – selbst gedient, und wer von
ihnen kennt das Ausmaß des Gemeinwohlsinns der Jungen
wirklich?", so Pestalozza.
Der Jurist verwies zudem darauf, dass die Jungen ihren
Beitrag zum Gemeinwohl bereits durch ihre Ausbildung,
ihren Berufsbeginn und den darauf fußenden späteren
Beitrag als Steuerzahler leisteten. Wer von ihnen mehr
möchte, "mag das freiwillige soziale Jahr, den
Wehrdienst oder Ähnliches wählen, zwingen sollte man
niemanden dazu".
Der Professor hätte rechtspolitisch nichts dagegen
einzuwenden, "wenn im Rahmen der Schulpflicht noch mehr
Gewicht auf die Heranführung der Jungen an praktische
soziale Mitverantwortung gelegt würde, allerdings ohne
die Schulzeit zu verlängern". Die öffentliche Debatte über eine
Dienstpflicht wurde von der CDU-Generalsekretärin
Kramp-Karrenbauer ausgelöst. Sie hatte vorgeschlagen,
junge Männer und Frauen ein Jahr lang für soziale oder
gemeinnützige Arbeiten zu verpflichten.
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