Personal
Staatliches Gütesiegel für Anwerbung ausländischer Pflegekräfte
Das staatliche Gütesiegel für Fairness bei der Anwerbung von Pflegekräften aus dem Ausland ist seit Oktober verfügbar. Die Kriterien wurden vom Kuratorium Deutscher Altershilfe (KDA) entwickelt.

Um die Prozesse der internationalen Pflegekräftegewinnung zu erleichtern, sie verlässlicher und transparenter zu gestalten und vor allem um einen ethisch vertretbaren Standard in der Anwerbung zu setzen, wurde die Einführung eines freiwilligen Gütesiegels im Rahmen des Gesetzes zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland beschlossen.
Es handelt sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums kürzlich in Berlin erläuterte. Arbeitgeber und Personalvermittlungsagenturen müssen bestimmte Standards einhalten, um das Siegel zu erhalten. Dazu zählen die Unterstützung der Pflegekräfte beim Visumverfahren und bei der Anerkennung ihrer Qualifikationen und Berufsabschlüsse, eine Gleichbehandlung mit einheimischen Arbeitskräften und Integrationshilfen, etwa beim Deutschlernen.
Das Siegel wird vom Bundesgesundheitsministerium vergeben und ist seit Oktober verfügbar. Die Kriterien wurden vom KDA entwickelt. Die Überprüfung der Arbeitgeber und Vermittlungsagenturen, die das Siegel beantragen, erfolgt dem Ministerium zufolge durch unabhängige Prüfer. Mit dem staatlichen Gütesiegel wird eine Forderung der Konzertierten Aktion Pflege umgesetzt, bei der Anwerbung ausländischer Pflegekräfte ethische Standards einzuziehen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärte, Deutschland sei „für Pflegekräfte dann attraktiv, wenn wir sie fair behandeln und gut bezahlen. Mit dem Gütesiegel geben wir dafür die Garantie.“
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