Pflege und Politik
Spahn: Gesetz zu Tariflöhnen und Eigenanteilen noch vor der Wahl
Nach einem Gesetzesvorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sollen Altenpflegekräfte von Juli 2022 an grundsätzlich Tariflöhne erhalten. Zudem will er die Zuzahlungen zur stationären Pflege nach dem ersten Jahr um 25 Prozent senken, nach dem zweiten um 50 Prozent und nach dem dritten um 75 Prozent. Medienberichten zufolge hat Spahn Teile der Reform kurzfristig an das geplante Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) angekoppelt, über das der Bundestag derzeit berät, damit sie noch in dieser Wahlperiode beschlossen werden können.

Spahn sagte am Mittwoch im ZDF-„Morgenmagazin“, es gehe darum Pflegekräfte besser zu bezahlen, ohne die Pflegebedürftigen und ihre Familien zusätzlich zu belasten. Das gehe nur, „wenn wir das abfedern aus dem Bundeshaushalt“, sagte Spahn. So sollen die Zuzahlungen zur stationären Pflege nach dem ersten Jahr um 25 Prozent sinken, nach dem zweiten um 50 Prozent und nach dem dritten um 75 Prozent. Dieser sogenannte pflegebedingte Eigenanteil liegt derzeit im Monat bei rund 800 Euro.
Er habe Finanzminister Olaf Scholz (SPD) um Unterstützung gebeten. Würde man einfach nur die tarifliche Bezahlung vorschreiben, stiegen die Eigenanteile für Heimbewohner um 130 Euro pro Monat, rechnete Spahn vor: „Das wäre eine enorme Belastung.“ Der Bund wiederum soll bei der Umsetzung dieser Pläne finanziell helfen, indem er die Pflegeversicherung entlastet. Er soll künftig die Rentenversicherungsbeiträge für Angehörige übernehmen, die einen Pflegebedürftigen zu Hause versorgen. Bisher zahlt dafür die Pflegeversicherung. Zur Gegenfinanzierung soll außerdem der Pflegebeitrag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte angehoben werden. Kinderlose zahlen bereits einen um 0,25 Prozent höheren Beitrag an die Pflegekassen als Beschäftigte mit Kindern.
Den Plänen zufolge sollen von Juli 2022 an nur noch mit solchen Pflegeinrichtungen Versorgungsverträge abgeschlossen werden, die Tariflöhne zahlen. Auch Bezahlungen nach den kirchenrechtlichen Regelungen sollen zulässig sein. Diese liegen in der Regel über anderen tariflichen Vergütungen.
Vorgesehen ist, die Änderungen, die die Koalitionsfraktionen in den Bundestag einbringen müssten, an ein Gesundheitsgesetz anzukoppeln, über das das Parlament bereits berät. Dann könnten sie noch in dieser Wahlperiode beschlossen werden. Darüber hatten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwoch) zuerst berichtet. Spahn hatte diese Vorschläge bereits im März vorgestellt.
Spahn reagiert mit seinem Vorstoß auf Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der am Wochenende mit einem Pflege-Tariftreue-Gesetz für höhere Altenpflegelöhne an die Öffentlichkeit gegangen war und damit bei Spahn für Verärgerung gesorgt hatte.
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