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Sorgen um künftige Finanzierung der Freiwilligendienste

In einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses wurde die geplante Ausweitung der Teilzeitmöglichkeiten in den Freiwilligendiensten zwar begrüßt. Es gab aber auch Kritik.

Beschriftete Tafel
Bislang sind junge Menschen unter 27 Jahren von der
Leistung eines Freiwilligendienstes in Teilzeit ausgeschlossen. Das soll sich ändern.
Foto: Coloures-pic/AdobeStock

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung mit dem Titel „Freiwilligen-Teilzeitgesetz“ sieht vor, dass Menschen unter 27 Jahren Freiwilligendienste auch ohne berechtigtes Interesse in Teilzeit absolvieren können. Die vorgeschlagene Regelung wurde jedoch von geladenen Sachverständigen kritisiert, insbesondere in Bezug auf die Ausweitung der Taschengeldobergrenze. Insgesamt betonten die Experten die Notwendigkeit einer besseren finanziellen Refinanzierung für Träger, Einsatzstellen und Freiwillige, um die geplanten Änderungen in der Breite wirksam werden zu lassen.

Wirksamkeit der Taschengelderhöhung fraglich

Marie Beimen, Sprecherin der Kampagne „Freiwilligendienst stärken!“, äußerte Bedenken bezüglich der Wirksamkeit der Taschengelderhöhung, da die Refinanzierung durch Bundesmittel unzureichend sei. Die Haushaltslage vieler Träger und Einsatzstellen mache es schwierig, das Taschengeld zu erhöhen. Kira Bisping vom Internationalen Bund betonte, dass Freiwilligendienste in der Bevölkerung nicht ausreichend bekannt seien, und forderte förderfähige Maßnahmen zur Akquise und Öffentlichkeitsarbeit.

Barbara Caron vom Malteser Hilfsdienst äußerte Zweifel an einer finanziellen Besserstellung der Freiwilligen durch den Gesetzentwurf. Sie betonte, dass die Einsatzstellen sich Anhebungen beim Taschengeld und Mobilitätszuschuss aufgrund ihrer prekären finanziellen Situation nicht leisten könnten.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege begrüßte die gesetzliche Klarstellung bezüglich der Seminartage und betonte die Bedeutung der pädagogischen Begleitung für Freiwilligendienste als Bildungs- und Orientierungszeit. Der Bundesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr kritisierte jedoch, dass ein Rechtsanspruch auf Förderung für einen Freiwilligendienst fehlt.

Im vergangenen Jahr stand die Kürzung der Bundesmittel für die Freiwilligendienste zur Debatte. Erst nach wochenlangen bundesweiten Protesten wurde davon Abstand genommen.

Den Gesetzentwurf lesen Sie hier