News

Pflegekammer Rheinland-Pfalz: 35 Prozent der Beiträge fehlen

Rund ein Drittel der eingeplanten Beiträge ist noch offen: Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz mahnt zur Zahlung und betont die gesetzliche Beitragspflicht für alle Pflegefachpersonen. Ohne vollständige Einnahmen seien Aufgaben und Leistungen gefährdet, heißt es aus Mainz.

Foto: AdobeStock/AU

Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz stellt klar, dass alle Pflegefachpersonen beitragspflichtig sind. „Pünktliche Beitragszahlungen sind Voraussetzung dafür, dass die Kammer ihre gesetzlichen Aufgaben zuverlässig erfüllen kann“, heißt es in der Mitteilung. Aktuell fehlen der Kammer jedoch erhebliche Mittel: Rund 35 Prozent der kalkulierten Beitragseinnahmen seien noch ausstehend.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die Kammer verpflichtet, offene Forderungen einzuziehen. Das betrifft sowohl bereits registrierte Mitglieder als auch Pflegefachpersonen, die ihrer gesetzlichen Registrierungspflicht bislang nicht nachgekommen sind.

Kammer erfasst gezielt weitere Berufsgruppen

Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz intensiviert die Kammer ihre Bemühungen, weitere Pflegefachpersonen zu erfassen. Im Fokus stehen dabei auch sogenannte atypische Berufsfelder, etwa Tätigkeiten in Arztpraxen, Kindertagesstätten oder Bildungseinrichtungen.

Arbeitgeber werden in diesem Zusammenhang verpflichtet, entsprechende Auskünfte zu erteilen. Gleichzeitig müssen sich Pflegefachpersonen eigenständig registrieren, sobald sie eine kammerrelevante Tätigkeit ausüben – auch außerhalb der direkten Versorgung von Patient:innen. Ob im Einzelfall eine Mitgliedschaft besteht, wird laut Kammer geprüft.

„Solidarität bedeutet: Jeder trägt seinen Teil bei“

Die Pflegekammer verweist auf den solidarischen Charakter der Beitragsstruktur. „Die Pflegekammer gehört uns allen. Sie setzt sich für die Interessen aller Pflegefachpersonen ein – unabhängig davon, wo sie arbeiten. Deshalb gehört zur Mitgliedschaft auch der Beitrag“, erklärt Geschäftsführer Thorsten Müller. Und weiter: „Solidarität bedeutet dabei ganz einfach: Jeder trägt seinen Teil dazu bei, damit wir gemeinsam etwas für unseren Berufsstand und eine gute pflegerische Versorgung erreichen können.“

Mitglieder, die ihre Beiträge bislang nicht gezahlt haben, bleiben weiterhin zur Zahlung verpflichtet. Die Kammer kündigt an, offene Forderungen konsequent einzuziehen.