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Saarland gestaltet generalistische Assistenzausbildung neu
Als erstes Bundesland führt das Saarland den Beruf der zweijährigen generalistischen Pflegeassistenz nach Vorgaben des Pflegeberufegesetzes ein. Um die Ausbildung ab dem 1. Oktober 2020 flächendeckend anbieten zu können, befasst sich nun der Landtag mit dem Gesetzentwurf.

Der Weg ist bereitet: Als erstes Bundesland führt das Saarland den Beruf der zweijährigen generalistischen Pflegeassistenz ein. Foto: AdobeStock/fotomek
Die Besonderheit der neuen saarländischen Pflegeassistenz sei, dass die seit 1. Januar 2020 gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben des Pflegefachberufes erstmals auch in einer Assistenzausbildung berücksichtigt werden. "Durch die Ausbildung werden mehr Kompetenzen erlangt und eine größere Verantwortung zugeteilt", so Gesundheitsministerin Monika Bachmann.
Ein wesentliches Ziel des Gesetzentwurfes der neuen 23-monatigen Pflegeassistenz mit generalistischer Ausrichtung ist die Vermittlung der Kompetenzen des ersten Jahres der Pflegefachkraft in der zweijährigen Pflegeassistenzausbildung, heißt es in der Pressemitteilung des Sozialministeriums. Danach ist ein direkter Einstieg in das zweite Jahr der Pflegefachkraftausbildung möglich. Hauptschülerinnen und Hauptschüler erhielten so die Möglichkeit einer Grundqualifikation in einem Pflegeberuf und können sich anschließend in zwei Jahren zur Pflegefachkraft weiterqualifizieren. Um bereits einen ersten Einblick in die Tätigkeiten der Pflegeberufe zu bekommen, müssten die künftigen Auszubildenden vor Ausbildungsbeginn ein vierwöchiges Praktikum in einer Pflegeeinrichtung, einem ambulanten Pflegedienst oder einem Krankenhaus absolvieren. Anstelle des Praktikums können aber auch andere Tätigkeiten angerechnet werden, so beispielsweise ein Freiwilliges Soziales Jahr, die Pflege von Angehörigen zu Hause oder Zeiten für die Erziehung von Kindern. Wer über den Mittleren Bildungsabschluss verfügt kann sogar ganz ohne Vorpraktikum in die neue Ausbildung starten. |
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