News
Rothgang: Paradigmenwechsel ist möglich
Das aktuelle System der Pflegeversicherung ist nicht alternativlos. Das zeigt der Bremer Gesundheitsexperte Prof. Dr. Heinz Rothgang in seinem neuen Gutachten. Danach werden die Pflegeleistungen über das Teilkaskoprinzip finanziert.

Die aktuelle Pflegeversicherung hat zwei grundlegende "Geburtsfehler": Die Pflegekasse trägt nur einen Teil der Kosten, so dass mehr als jeder dritte Pflegebedürftige auf Sozialhilfe angewiesen ist. Zudem unterscheiden sich die Leistungen der Pflegeversicherung danach, ob jemand ambulant oder stationär versorgt wird. Beide Defizite sind lösbar, wie der Bremer Gesundheitsexperte Prof. Dr. Heinz Rothgang in seinem "Gutachten zur alternativen Ausgestaltung der Pflegeversicherung" zeigt. Die Reformvorschläge, die er im Auftrag der Initiative Pro-Pflegereform untersucht hat, wurden am 18. Mai in Berlin erstmals einem breiten Fachpublikum vorgestellt.
Wer eine echte Verbesserung für Pflegebedürftige und Pflegende will, müsse die Pflegeversicherung strukturell so verändern, dass die pflegebedingten Kosten für alle Menschen finanzierbar sind, unabhängig davon, ob sie zu Hause, im Betreuten Wohnen oder in einem Pflegeheim leben. Mit diesem Appell an die Politik riefen Ende 2016 mehrere Altenhilfträger in Deutschland die Initiative Pro-Pflegereform ins Leben. Ziel der Initiative ist es, die Pflegeversicherung so zu reformieren, dass die Sektorengrenzen zwischen ambulant und stationär abgebaut und das echte Teilkaskoprinzip umgesetzt wird: Die Pflegeversicherung übernimmt alle pflegebedingten Kosten und berechnet dem Versicherten einen festzulegenden Eigenanteil.
Prof. Dr. Heinz Rothgang zeigt in seinem nun vorgelegten Gutachten, dass der von der Initiative geforderte Paradigmenwechsel in der Pflegeversicherung möglich ist. Dafür hat er drei Szenarien einer alternativen Ausgestaltung der Pflegeversicherung entwickelt.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren