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Rheinland-Pfalz: Pflegekammer muss Beiträge erstatten

In Rheinland-Pfalz haben Pflegekräfte erwirkt, dass Ihnen von der Pflegekammer Beiträge aus den Jahren 2016 bis 2019 erstattet werden. Die Kammer war vor Gericht zurückgerudert, nachdem der zuständige Richter klargemacht hatte, das Urteil würde mit hoher Wahrscheinlichkeit zugunsten der Kläger fallen.

Foto: Adobe Stock/ andranik123 Die Kläger bekommen Geld für die Jahre 2016 bis 2019 zurück.

Zuerst hatte unter anderem das Online-Portal Rechtsdepesche darüber berichtet. Demnach ging es in der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Koblenz primär um das Kostendeckungsprinzip und den Mittelbedarf. Es dürfe keine unzulässige Vermögensanhäufung geben. Dies sei wohl aber geschehen. Bis 2020 soll es zu keiner Zeit eine Inanspruchnahme der Betriebsmittelrücklagen gegeben haben. 2018 lagen diese laut Artikel bei 1,6 Millionen Euro und 2019 sogar bei 2,8 Millionen Euro. Demnach soll es laut einer Mitarbeiterin bei der sogenannten “Vertreterversammlung” (ähnlich einer Mitgliederversammlung) keine Vorlage der Bedarfsprognose gegeben haben. Diese hätte aber laut dem Gericht mit konkreten und nicht nur pauschalen Zahlen vorgelegt werden müssen. Die Pflegekammer hätte also keine oder nur deutlich geringere Zwangsbeiträge einziehen dürfen, wenn sie genügend eigene finanzielle Mittel zur Verfügung hatte, um die Aufgaben zu erfüllen, heißt es in dem Artikel weiter.

Nach einer etwa halbstündigen Beratung habe die Landespflegekammer die Beitragsbescheide der Jahre 2016 bis 2019 für alle Kläger zurückgezogen.